Mietschuldenfreiheit wohnt aber bei Papa noch?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Sehr geehrter Vermieter,

mit diesem Schreiben möchte ich bestätigen, dass meine Tochter mietschuldenfrei ist. Sie hat bisher nur bei uns, ihren Eltern, gewohnt und hat deshalb keine Verpflichtungen in Bezug auf Mietzahlungen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Papa

"Meine Tochter hat bislang mietfrei bei uns gewohnt. Sie ist in übrigen finanziellen Dingen als sehr zuverlässig bekannt."

Ggfs. könnte man als Elternteil zusätzlich noch eine Bürgschaft anbieten, falls das nachweisbar Einkommen der Mieterin alleine nicht reicht.