Mietkaution in Raten zahlen?
Es ist ja laut Gesetz möglich die Kaution in 3 Raten abzubezahlen. Würde es also reichen wenn ich 1/3 der Summe bei der Wohnungsübergabe überwiesen habe. Vertrag ist schon von beiden Parteien unterschrieben und laut Gesetz steht es mir ja zu oder ist der Fall hier anders?
2 Antworten
Kann man machen, aber es wäre der ideale Start in ein von Anfang an verkorkstes Mietverhältnis.
- Du hättest das vor Anmietung mit dem Vermieter klären können. So fühlt sich jeder Vermieter erst einmal hintergangen.
- Der Vermieter übergibt Dir eine Wohnung mit sehr hohem Wert und Du zahlst, um den Schlüssel zu bekommen, nur eine Rate der Kaution. Der Vermieter hat ab dem Moment Angst, ob er überhaupt die anderen beiden Raten je bekommen wird.
- Du hast vorher Deine finanzielle Zuverlässigkeit versichert und schon ganz am Anfang säst Du Zweifel. Du kannst noch nicht einmal die Kaution in einem Betrag aufbringen, wie willst Du die noch notwendige Einrichtung zahlen und wie den Rest der Kaution und wie die folgenden Mieten?
Vermieter werden sich überlegen, ob sie Dir noch irgendwann irgendwie entgegen kommen werden.
Die juristische Seite ist eindeutig, aber man kann mit uns als Vermieter reden. Vor dem Abschluss des Mietvertrags das Blaue vom Himmel versprechen und dann einen Rückzieher machen? Das kommt einfach gar nicht gut!
Fristlose Kündigung, ok, aber man will nicht dauernd Mieterwechsel kurz hintereinander und auch nicht kurz hintereinander für ein und die selbe Wohnung Mieter suchen. Es verärgert Vermieter und man wird bei der nächsten Mieterauswahl vielleicht noch genauer hinschauen, wen man sich da in die Wohnung holt. Dann heißt es wieder, die "pöhsen" Vermieter!
Korrekt.
Würde ich aber wenn nicht unbedingt nötig lassen, um Scherereien zu vermeiden. Einfach direkt zahlen, wenn möglich, und gut ist.
Jeder Vermieter kennt doch die Bestimmungen des § 551 BGB, also auch den Absatz (4) des §: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Zudem kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn die Mieterpartei die 2. Rate der Kaution nicht pünktlich übergibt. Und das sollte auch der Mieter wissen.