Mietkaution?

4 Antworten

Hallo Alemann,

da hast Du wohl ein "schlechtes" Geschäft gemacht, denn wenn Du Kaution bezahlt hättest, würde diese verzinst zu Dir zurückfließen, doch so wirst Du wahrscheinlich nichts bekommen, da die Küche keinen Wert mehr hat! Du kannst froh sein, wenn er nicht sagt, dass damals die Küche in Deinen Besitz übergegangen ist und Du sie somit mitnehmen oder entsorgen musst!

Beachte: für die Küche gilt nicht, was sie mal gekostet hat, sondern was sie JETZT KOSTEN WÜRDE und davon ausgehend berechnet man den aktuellen Wert!!! So berechnet man den Zeitwert einer Einbauküche

Um den Zeitwert zu ermitteln, gibt es folgende Formel:

Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag - Abschlag

Ein Beispiel:

Eine Küche hat mit allen Elektrogeräten einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Die Lebensdauer beträgt 20 Jahre, zum Auszugszeitpunkt ist die Küche vier Jahre alt. Küchen haben einen Wertverlust von 24 Prozent im ersten Jahr und vier Prozent in den Folgejahren. Denn: 100 - 24 = 76; 76/19 = 4.

Daraus folgt:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
  • Wertminderung im 1. Jahr: 24 Prozent von 10.000 Euro = 2.400 Euro
  • Wertminderung in den Folgejahren: 4 Prozent von 10.000 = 400 Euro multipliziert mit 3 = 1.200 Euro

Eine Mietsicherheit (Kaution) stellt der Küchenerwerb nicht dar. Der Makler hat in deiner Vollmacht gehandelt und du hast dem Mietvertrag zugestimmt?

Jetzt zum Mietende bist du Eigentümer der Küche und kannst damit verfahren wie du willst. Verkaufen oder Entsorgen, Verschenken.

stimmt, der Zeitwert der Küche ist jetzt wohl gleich 0