Mietangelegenheit meiner verstorbenen Lebensgefährtin?

Easygoing775  21.05.2025, 03:08

Sorry, verstehe ich nicht ganz. Ihr habt dieselbe Whg, aber 2 verschiedene Mietvertraege? Wie geht das denn?

Ingedenkenthea 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 09:36

Es sind 2 getrennte Wohnungen im selben Haus. Mit Unterschiedlichen Mietverträgen. Tiere mit in meine Wohnung zu nehmen ist schwierig da die Katze Freiläufer ist und ich im 3stock

3 Antworten

Die Vorsorge Vollmacht berechtig mich das bestehende Mietverhältnis meiner Freundin zu übernehmen 

Das stimmt so schon mal gar nicht.

Zu den (beiden) Wohnungen.

Existieren zwei Mietverträge ? Wohl ja, sonst wäre Deine ganze Frage mehr oder weniger unsinnig.

Mit der Vorsorgevollmacht bist Du kein Erbe geworden. Gibt es eine testamentarische Verfügung Deiner Freundin?

Das hatten denen nicht Interessiert und wollten alles mit Auflösungsverträgen gestalten. Ich habe dann gefragt ob ich den zu meinen Mietvertrag einen Zusatz bekommen würde wie Mietsache ändern. Sie bestanden auf einen neuen Mietvertrag und haben mir zugesichert die gleichen Konditionen (wie mein bestehender Mietvertrag) einzusetzen. Und habe denen dann ende nächsten Monat als Wohnungswechsel vorgeschlagen, was sie zähneknirschend zustimmten.

Und dann hast Du unterschrieben ? oder nicht.


Ingedenkenthea 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 09:39

Nein natürlich habe ich nicht Unterschrieben, deshalb haben Sie es ja einen Anwalt übergeben.

DietmarBakel  21.05.2025, 09:54
@Ingedenkenthea

Gut. Solltest Du auch nicht. Ein Anwalt wird auch Dich sicherlich beraten.

Nur noch mal zwei Rückfragen:

Wer hat denn die 6 Monate nach dem Ableben die Miete gezahlt?

Seit wann, konkret, weis die Hausverwaltung vom Tod der Mieterin?

Welche Stellung hast Du denn in rechtlicher Hinsicht? Nachdem Du schreibst, dass es Deine Freundin ist, gehe ich davon aus, dass Du mit ihr nicht verwandt bist.

Bist Du Erbe geworden?

Wenn Du Erbe geworden bist, wird der Mietvertrag mit Dir fortgesetzt. Einen neuen Mietvertrag braucht es nicht, schon gar nicht zu anderen Konditionen.

Wenn Du Erbe bist, hast Du auch die Schulden Deiner Freundin geerbt.

Wer hat denn die Miete seit dem Todesfall bezahlt und von welchem Geld?

Falls Du nicht Erbe bist, brauchst Du natürlich einen neuen Mietvertrag zu den aktuellen Konditionen des Vermieters, Mietschulden Deiner Freundin gehen Dich dann nichts an.

Wenn ich auch eure Mietkonstellation nicht verstehe, gilt: "Der Bevollmächtigte kann Mietverträge kündigen oder fortführen, je nachdem, was für den Nachlass des Verstorbenen am sinnvollsten ist."

Wenn du die Whg deiner Freundin uebernehmen moechtest, musst du natuerlich auch die Mietrueckstaende begleichen und in Zukunft die Mietzahlungen.

Warum nimmst du die Tiere nicht einfach zu dir?