Gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus
Ein verwandter von mir hat eine Vollmacht ( keine Notarielle) seiner Mutter, dass er bei einem Grundstücksverkauf, von dem ich auch einen Anteil habe für seine Mutter unterschreiben darf. Jetzt ist seine Mutter verstorben. Endet die Vollmacht mit dem Tod oder gilt sie über den Tod hinaus.
8 Antworten
Er hat den Anteil der Mutter ja geerbt, entweder als Alleinerbe oder als einer der Begünstigten in einer Erbengemeinschaft. Du bist also immer noch im Rennen und hast theoretisch ein Anrecht auf deinen Anteil. Das würde ich aber, wenn es Stress gibt, über einen Anwalt klären lassen.
Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus eingeräumt wird, dann gilt sie weiter. Allerdings muss das explizit drin stehen.
Das hebelt aber nicht die Erbfolge aus. Das Haus können eigentlich nur die Erben verkaufen.
Du bist Miteigentümer? Dann kann das Haus nur mit Deiner Zustimmung verkauft werden.
Das Haus können eigentlich nur die Erben verkaufen.
Aber auch erst dann, wenn sie als Erben feststehen. Ein Testament reicht da nicht aus.
Das Grundstück gehört in dem Fall der Erbengemeinschaft und du darfst das nicht alleine entscheiden und verkaufen
Es kommt au
Natürlich endet sie? Man kann keine Geschäfte im Namen einer toten Person abschließen..
Eine Bankvollmacht kann aber auch über den Tod hinaus erteilt werden.