Messersammlung was ist erlaubt?
Guten Tag ich würde mir gerne eine Messersammlung anlegen nicht zum benutzen nur zum anschauen und Sammeln an sich
Die Messer wären nur bei mir Zuhause und nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt nun wüsste ich gerne was hier erlaubt ist und was nicht
Danke schonmal im Voraus für die Antworten
LG
2 Antworten
Verboten sind in Deutschland Butterflymesser, Stoßmesser, Fallmesser sowie bestimmte Springmesser.
Der Besitz aller anderen Messer ist legal, lediglich bei Messern, die als Waffen eingestuft werden, muss man mindestens 18 sein.
Im deutschen Waffenrecht gibt es zur Klingenlänge genau zwei Angaben:
- 8,5 cm: Die Längenangabe betrifft nur Springmesser. Ist die Klinge länger als 8,5 cm, ist das Springmesser eine verbotene Waffe. Das gilt auch, wenn bei einem Springmesser die Klinge nach vorn aufspringt und nicht seitlich oder wenn die Klinge beidseitig geschliffen ist.
- 12 cm: Wenn die Klinge eines feststehenden Messers länger als 12 cm ist, dann fällt das Messer unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz. Da du deine Messer anscheinend nicht öffentlich führen willst, kann dir das egal sein.
Zu Hause darfst du alle Klingenlängen haben die du magst. Nur in der Öffentlichkeit gibt es Beschränkungen.
Wenn es um Springmesser geht, trifft das nicht. Wenn die Klinge eines Springmessers länger als 8,5 cm ist, handelt es sich bei dem Messer um einen verbotenen Gegenstand im Sinn des Waffengesetz, d.h. jeder Umgang damit ist verboten, also auch schon der Besitz.
Du hast recht Patrick. Deine Antwort ist detaillierter.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Bei Springmessern gibt es eine Ausnahme vom Verbot wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.
Karambit wurden vom BKA als Waffen eingestuft, also:
Besitz erst ab 18
Führen lt§42a WaffG verboten.
Falls du mind. 18 bist darst du Hieb-&Stosswaffen besitzen, diese müssen jedoch inzwischen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Solltest du die Messer einmal mitnehmen wollen solltest du den Unterschied zwischen Transportieren und Führen kennen.:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Ist da noch etwas mit der klingenlänge worauf ich achten muss?