Darf dieses Messer mitgeführt werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach mal ein Foto mit einem Lineal unter dem Messer..

Sieht nicht nach 12 cm aus....

Aber wenn die Klinge allerallerallerhöchstens 12cm ist, dann wäre es legal zu führen.

Abgenommen kann es dir trotzdem werden, sehr grenzwertig das Teil!

Ich sehe ein großes Risiko - Hast du denn genug Geld um das über einen Anwalt wieder zurückzuholen, wenns doch abgenommen wird? - solltest du haben!

Aber erst mal - Ein brauchbares Bild hier als eigene Antwort posten mit einem Zollstock oder Lineal.

Ganze Länge, Klingenlänge..

Was steht auf der Klinge, wäre auch noch interessant, wie das Messer überhaupt heißt.

Nessi2295 
Fragesteller
 17.08.2019, 19:22

So hab ich gemacht. Ne wirklich Geld übrig für sowas hab ich nicht deshalb wollte ich mich erst informieren bevor ichs mitnehme 😊

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Leestigter  17.08.2019, 20:38
@Nessi2295

Super Teil!

Müsste sich um ein Jagdmesser / Fahrtenmesser "Anton Wingen Jr. Orthello" handeln, davon gabs viele verschiedene. Gute alte Qualität!

Klinge ist max. 12cm, also eigentlich zu führen. Kann aber trotzden sein, dass es bei einer Kontrolle eingezogen wird und man es überprüft.

Sollte aber danach an dich zurückgegeben werden, weil eben keine Waffe und auch 42a konform.

Wirklich ein nettes Teil, dass du da bekommen hast - Glückwunsch!

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Nessi2295 
Fragesteller
 17.08.2019, 21:41
@Leestigter

Danke ich finds auch echt schön.

Solange ich es wieder bekomme können die das gerne prüfen 😉 Vielen Dank für die Informationen!

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Solange es kein Springmesser oder ein Messer, wo beide Seiten scharf geschliffen sind, ist das kein Problem.

Dein Messer auf dem Bild könnte auch ein Küchenmesser sein. Von daher ist es erlaubt. Du dürftest auch ein Klappmesser mitführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Annetheke25  16.08.2019, 23:48

Zum Klappmesser meine ich natürlich nur die, die du aus eigener Kraft rausziehen musst. Also du darfst KEIN Messer mitführen die einen Öffnungsmechanismus haben wie Butterflymesser, Springmesser und Fallmesser

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Leestigter  17.08.2019, 09:18
@Annetheke25

Butterflys, Fallmesser, bestimmte Springmesser sind doch komplett verboten in Deutschland, schon der Besitz ist eine Straftat!

Was schreibst du denn da?

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Annetheke25  17.08.2019, 13:49
@Leestigter

Lies mal richtig!

"Also du darfst KEIN Messer mitführen die einen Öffnungsmechanismus haben wie Butterflymesser, Springmesser und Fallmesser". 😏

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Leestigter  17.08.2019, 17:31
@Annetheke25

Immer noch nicht kapiert? Lies mal richtig, was ich geschrieben habe!

Du darfst so etwas gar nicht besitzen!!

Also wie um alles in der Welt kann man etwas, das man gar nicht erst besitzen!! darf "nicht mitführen"? (Messer die die genannten Öffnungsmechanismen "haben" sind solche Messer!=

Oder kennst du Messer, die wie ein Butterfly aufgehen, aber kein Butterfly sind? Kennst du Messer, die wie Fallmesser aufgehen aber keine Fallmesser sind? Kennst du Springmesser, die wie Springmesser aufgehen, aber keine Springmesser sind?

Was schreibst du noch? - "Du darfst keine Atombombe mitführen", "du darfst keinen echten funktionsfähigen Panzer mitführen", Du darfst keinen Sprengstoff mitführen, du darfst keine Biologischen Kampfstoffe mitführen", du darfst kein Heroin, Kokain, Hasch mitführen"?

Einfach besser nichts schreiben, wenn man sich nicht auskennt - da verhindert dass hier irgend ein Depp das liest und denkt "Geil, die darf ich nur nicht mitführen, aber haben.." Zu so etwas verleitet deine Antwort. Aber das kapierst du eh nicht....

Da fang ich gar nicht erst an zu vermitteln, dass es sogar Einhandmesser gibt, die man führen darf, das wird zu viel für dich!

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Annetheke25  17.08.2019, 21:02
@Leestigter

Kein Bock mir deinen Roman durchzulesen. Schonmal was von Sammler gehört? Solange man die Messer nicht in der Öffentlichkeit mit sich herumführt, ist das NICHT verboten sowas zu besitzen, solange die Messer für andere nicht zugänglich sind! Meine Güte 😏

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Leestigter  17.08.2019, 21:24
@Annetheke25

Dummes falsches Wissen!

Und dann auf "Sammler" herausreden!

Kennt hier irgend einer der Mitleser einen ",Sammler" , der eine Erlaubnis hat, verbotene Messer zu besitzen? Oder meinst du etwa auch noch jederman müsse nur "Sammler" sagen, dann darf man verbotene Waffen Zuhause habern. Was für ein kindliches Wissen, was für eine lächerliche zusammengeschusterte Ausrede..

Wie ich geschrieben habe - "Was schreibst du denn da" ( dein lausiger Versuch dich jetzt auf Sammler und " ich kann nicht so gut lesen und verstehen was du geschrieben hast " herauszuschummeln zeigt das)

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Annetheke25  17.08.2019, 23:34
@Leestigter

Was bist du denn für Eine/r meinst wohl du wärst überschlau. Dann die Leute hier zutexten. Sorry hab was besseres zu tun als deine Kommentare. Setz dich doch einfach auf die Lauer und beobachte Menschen, die etwas verbotenes tun, die Gelegenheit deine Schlauheit zu präsentieren 👍🏻

So und jetzt Nerv mich nicht!

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Leestigter  17.08.2019, 23:39
@Annetheke25

Dein verbaler Ausbruch ändert nichts an den Tatsachen und dejner Vertuscherei!

Aber schön, dass du trotzdem und erntgegen deinen Worten doch noch schön brav alles geesen hast, auch wenns etwas länger dauerte....

"Ich meinte nur Sammler"- was für eine lausige Ausrede!

Ausserdem bin ich voll damit beschäftigt falsche Antworten zu kommentieren und richtig zu stellen..

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Du darfst das Messer in dem Fall grundlos verdeckt mitführen, aber es gelten eben Einschränkungen (nicht auf Veranstaltungen etc.).

Leestigter  17.08.2019, 09:14

Warum verdeckt?

Wo steht das im WaffG?

Ob es Sinn macht, ist was anderes, aber da ist eine Gürtelschlaufe und damit trägt man so etwas eigentlich am Gürtel, genau so wie man ein Klappmesser mit Gürtelclip auch am Gürtel oder der Hosentasche (nicht in der Hosentasche) trägt kann..

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Bumblebobee  17.08.2019, 10:11
@Leestigter

Jepp, du hast recht. Ich hab mich mit dem führen von PTB Waffen vertan.

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Leestigter  17.08.2019, 10:21
@Bumblebobee

Und WO!! steht das bei den SRS (Also den Waffen mit PTB)?

Die Stelle im WaffG würde ich auch gern sehen - da suchen sich Alle die Finger blutig und du hast das einfach so gefunden!

Bitte lass uns an deiner Quelle teilhaben.

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Bumblebobee  17.08.2019, 10:27
@Leestigter

so steht es zumindest in meiner Rechtsmittelbelehrung vom kleinen Waffenschein. Es steht zwar nicht explizit verdeckt, aber „zugriffsbereit (z.B. Jackentasche, Handtasche oder auch im Auto)“.

und daraus schließe ich, dass es nicht gewünscht ist, die Waffe im offenen Holster bzw. Sichtbar zu tragen

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Leestigter  17.08.2019, 10:32
@Bumblebobee

Ach im Auto? - also auf dem Beifahrersitz wäre dann OK?

Also steht es nirgendwo - schon gar nicht im WaffG - nachdem man ja verurteilt wird, wenn man dagegen verstösst..

Wenn - und da gibt es ein paar Leute, die lassen sich das gefallen ohne Rechtsmittel einzulegen - dann steht es auf der Rückseite deine kleinen Waffenscheins unter "Auflagen"..

Halten wir also fest : es gibt weiterhin keine Quelle dafür, dass man die verdeckt tragen müsste (Ob es Sinn macht, ist was anderes, , da geht es um andere Dinge)

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Bumblebobee  17.08.2019, 10:34
@Leestigter

Okay danke dir, das ist gut zu wissen.
Ich glaub dir das auch, aber ich bleib trotzdem lieber auf Nummer sicher.
Heutzutage muss man die Leute nicht noch mehr verunsichern indem man da eine auf den ersten Blick „echte“ Waffe offensichtlich rumträgt...

aber deine Worte merk ich mir.

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Leestigter  17.08.2019, 10:47
@Bumblebobee

Es geht darum - Bei den Leuten, die das eingetragen haben und jemand sieht die Waffe z.B. beim bücken hinten aus der Hose rausragen und der ruft die Polizei und dann kriegt derjenige eine mit, weil er gegen seine Auflagen verstoßen hat. Kann ihm den Schein kosten, Kosten für den Polizeieinsatz, ect..

Hat derjenige keine Auflagen in seinem Schein, dann gibts ne Ermahnung, denn es gibt ja keine Handhabe, gegen die er verstoßen hat!

Deshalb - Wenn einem sowas in den Schein eingetragen wird - rechtsbehelffähigen Bescheid fordern und fristgerecht Einspruch einlegen - dann müssen die!! nachweisen, nach welchen Grundsätzen sie dich gängeln wollen!

"Gängeln" - Ja gängeln, denn der Schein gilt ja deutschlandweit und sie müssen erklären warum jemand aus dem Nachbarlandkreis das nicht muss und keine Eintragung hat..

Das dürfte schwer werden.(Derzeit habe ich eine Anfrage an die Waffenbehörde in Berlin laufen, was sie den tun wollen, wen ich mit meinem Schein dort auftauche und dagegen versehentlich verstosse - Denn bei denen meinen die das eintragen zu dürfen und posten das rotzfrech auf ihren Seiten.)

Auf Antwort warte ich nun schon etwas länger, müsste ich mal nachfragen ob ihnen denn keine Ausrede einfällt...

Ich habe hier bei GF übrigens eine Umfrage /Frage dazu gestartet und du bist herzlich eingeladen, dich daran zu beteiligen.

Also ob in deinem Schein das eingetragen ist oder nicht. Danke dafür!

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Verboten könnte es grundsätzlich sein auf Bahnhöfen und gefährlichen Orten.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Hier nochmal mehr Infos:

Bild zum Beitrag

Mehr steht nicht auf der Klinge

Bild zum Beitrag

Klingenlänge

Bild zum Beitrag

Gesamtlänge (Der Griff fängt bei 0 an. Sieht auf dem Bild nur anders aus.)

 - (Gesetz, Polizei, Rechte)  - (Gesetz, Polizei, Rechte)  - (Gesetz, Polizei, Rechte)
GhostDragon666  16.11.2022, 21:32

Auch wenn mein Kommentar so Spät ist.

Wenn Ich nach dem mittleren Bild gehe, darfst Du Es NICHT mitführen, da 3 mm zu Lang (12,3 cm).

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