Meine Schwester hat die Vormundschaft über meine Mutter, kann sie mir den Kontakt zu ihr verweigern?

3 Antworten

Nunja, rechtlich gesehen hängt es tatsächlich an deiner Schwester, wenn diese die Vormundschaft hat.

Wie ich das sehe, hängt es theoretisch aber nicht an deiner Schwester, sondern an deinem Ex-Mann, der deiner Schwester den Kontakt zu dir verbietet, weil er dich nicht sehen will. Ziemlich kindisches Verhalten würd ich sagen.

Das hat sich jetzt 30 Jahre lang so fest gefahren.

Es gibt sicher irgendwie die Möglichkteit, deine Schwester zu kontaktieren, ohne gleich auch deinen Ex-Mann ins Boot zu holen.

Mach ihr klar, dass es nicht nur ihre, sondern auch deine Mutter ist, dass du Kinder und Enkel hast, die ihre Oma bzw. Uroma sehen wollen, die ja möglicher Weise auch nicht mehr so lange da sein wird und dass deine Schwester und ihr Lebenspartner da mal ihren kindischen Familienzwist gegen dich zum Wohle der Mutter beilegen sollten. Der Frau gegenüber ist das nämlich absolut nicht fair.

stepjutti 
Fragesteller
 21.04.2015, 12:45

Hallo Mara, dankeschön für deine liebe Antwort. Na klar habe ich genau das was du geschrieben und geraten hast, meiner Schwester auch mitgeteilt. Schlimm ist das. Sie darf mir nicht einmal ihre Handynummer geben weil ihr Lebensgefährte das nicht möchte. Sie schrieb mir über meine andere Schwester eine WhatApp Nachricht in der sie mich sehr beleidigt hat. Wörtlich:

"durch dich habe ich gelernt wie es sich anfühlt jemanden zu hassen!"

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Familie leider nicht.

Alles Liebe

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Es gibt seit Jahren Keine Vormundschaft mehr.

Entweder hat die Schwester Vollmachten oder sie ist eine amtl. bestellte Betreuerin der Mutter. ( Erfolgt durch das Amtsgericht.)

Auch wenn es dir nicht gefällt was ich jetzt schreibe:

Hat sie, deine Schwester, nur Vollmachten, so kann sie den Besuch von Angehörigen bei der MUtter nicht verbieten. es sei denn es ist ausdrücklich in den Vollmachten aufgeführt.

Ist sie jedoch amtl. bestellte Betreuerin, so darf sie das.

Die Antwort des PD ist insofern OK, dass nur der amtl. bestellte Betreuer oder die Vollmachtsbesitzer über Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge Auskunft erhalten dürfen. ( Datenschutzbestimmungen)

Es ist leider wirklich so, dass du erst einmal die innerfamilieären  Probleme mit deinen Geschwistern klären und ins reine bringen musst.

Alles andere ist das Pferd von hinten auf säumen.

stepjutti 
Fragesteller
 21.04.2015, 12:25

Hallo Griesuh, meinen ganz herzlichen Dank für die verwendbare Antwort du hast mir sehr geholfen.

Habe trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den PD Sachbearbeiter geschrieben denn er war nicht loyal.

Alles Liebe!!

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hallo stepjutti, nimm dir einen rechtsanwalt für sozialrecht! der kann mehr / hat mehr möglichkeiten als eine privatmensch. das kostet zwar, aber wenn du sie unbedingt sehen möchtest, ist das der beste weg. hast du schon versucht, jemanden von der heimleitung zu sprechen? die müßten dir doch ganz neutral sagen können, auf welcher rechtlichen grundlage, deine schwester das recht hat, dir den besuch zu verbieten. ich bin auch der meinung, das sie per amtsgericht als amtliche betreuerin eingesetzt wurde. ;-)