Meine leibliche Mutter ist gestorben. Ich bin mit 3 Jahren adoptiert worden. Habe ich beruflich einen Anspruch auf einen freien Arbeitstag?

7 Antworten

Ich würde stark annehmen, dass du keinen Anspruch hast.

Bei mir in der Firma ist es so geregelt: bei Geburt eines Kindes bekommt man einen Tag Sonderurlaub und 100 € Bonus. Als ich ein Kind adoptiert habe, hab ich beim Personalchef nachgefragt, ob mir das auch zusteht, da ein Adoptivkind ja einem leiblichen Kind gleichgestellt ist. Es wurde damals extra mit der Rechtsabteilung abgeklärt und es hieß, ich hätte keinen Anspruch auf Sonderurlaub oder Bonus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Adoptivvater mit mehrjähriger Erfahrung.

Grundsätzlich gäbe es ihn nur im Todesfall der Adoptiv-Mutter. Die rechtlichen Bindungen zur leiblichen Mutter sind durch die Adoption gekappt worden. *)

Es spricht aber nichts dagegen, dies beim Arbeitgeber nachzufragen. Möglicherweise gewährt er einen arbeitsfreien Tag.

Ansonsten kannst Du sicher Urlaub nehmen.

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*) Wenn, dann hat sie den Status einer Bekannten / Freundin.

Nein, hast Du nicht.

Gehst Du denn zur Beerdigung? Dann kannst Du ja zu Ehren Deiner biologischen Mutter einen Tag Urlaub nehmen.

Ob du einen Rechtsanspruch darauf hast weis ich nicht, aber ich denke du solltest dann schon einen Tag frei bekommen.

Oder falls sich ihr Tod psychisch belastet und du dich nicht arbeitsfähig fühlst kannst du dir auch vom Arzt für ein paar Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen.

Eigentlich nicht aber rede mit deinem Chef und erklär ihm alles. Er wird dir bestimmt frei geben.

Mein Beileid