Meine Eltern Hartz4 und ich fange die Ausbildung an?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du mit deinen Eltern alleine lebst und sie für die angemessene Warmmiete nicht mehr als angenommen 1200 € zahlen müssen, dann solltest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein, dann würden sie für dich gar keine Leistungen mehr bekommen.

Man müsste also erst einmal wissen was deine Eltern an Warmmiete zahlen müssen, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, wie viele Personen im Haushalt leben, ob deine Eltern für sich selber auch noch Leistungen vom Jobcenter bekommen, was genau Du dann an Brutto und Netto verdienst und aufs Konto bekommst und ob Du dann monatlich für deine Ausbildung nachweislich höhere notwendige Aufwendungen von mehr als 70 € für z.B. Fahrkosten haben würdest !

Geht man also davon aus, dass deine Eltern ihren Bedarf nicht selber decken können und sie für dich den vollen Grundbedarf abzüglich min.dem Kindergeld von derzeit 219 € bekommen, dann stünden deinen Eltern für dich derzeit ohne Berücksichtigung vom Kindergeld min. 376 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu und dazu käme dann bei 3 Personen min. noch 1/3 Kopfanteil von der Warmmiete.

Das zusammen ergibt dann deinen Bedarf !

Angenommen sie zahlen angemessene 900 € für die Warmmiete und 120 € für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 300 € und 30 € für Strom, diese 30 € würden aber erst einmal keine Rolle spielen, da man den normalen Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber zahlen muss.

Es würden dann also angenommen nur deine 376 € Regelbedarf und diese angenommenen 300 € Kopfanteil für die Warmmiete relevant sein, dann läge dein Bedarf angenommen bei min. 676 € im Monat.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dies wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, abb100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % Freibetrag dazu.

Bei 1050 € Brutto käme man dann auf 285 € Freibetrag und die würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Du solltest dann nicht ganz 840 € Netto aufs Konto bekommen, wenn man diese einmal annehmen würde, dann blieben max. um die 555 € anrechenbare Nettovergütung übrig.

Dazu käme dann das Kindergeld von 219 €, dann läge das voraussichtliche gesamte anrechenbare Einkommen bei max. 774 € !

Davon ginge dann zunächst dein Regelbedarf von 376 € ab, es würden dann max. 398 € für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben.

Wenn man bei dem Beispiel mit 300 € Kopfanteil bleiben würde, dann könntest Du ohne weitere erhöhte Aufwendungen für deine Ausbildung absetzen zu können deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken und würdest aus der BG - deiner Eltern raus sein und sie bekämen dann gar keine Leistungen mehr für dich gezahlt.

Aber nicht nur das, diese angenommenen 98 € die über den 300 € Kopfanteil lägen, würden deinem Kindergeld zugerechnet und wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer das Kindergeld bekommt, hätte dieses Elternteil kein weiteres Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann könnten min. 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Dann würden max. 68 € als anrechenbares Einkommen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet und die Leistungen entsprechend gekürzt.

Diese angenommenen 98 € müsste man dann von den 219 € Kindergeld abziehen, diese 121 € vom Kindergeld würdest Du dann zur Deckung deines Bedarfs selber noch benötigen und deine Eltern müssten diese entsprechend noch für deinen Bedarf einsetzen, also z.B. für deinen Kopfanteil der Warmmiete von angenommen 300 € pro Monat.

Dann hättest Du angenommen deine 840 € Nettovergütung, davon müsstest Du deinen Eltern dann nur noch den Differenzbetrag von angenommen 179 € zahlen und jetzt käme der Kopfanteil für normalen Haushaltsstrom dazu, also diese angenommenen 30 €.

So würde man angenommen auf vorerst um die 209 € kommen und dazu würde dann noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung kommen, wenn Du das dann nicht teilweise selber übernehmen würdest, also alles selber kaufst, außer dein Essen und Kleidung waschen usw.dann kämen angenommen noch 191 € an Kostgeld dazu und man käme auf angenommen max. 400 € die Du deinen Eltern von etwa 840 € zahlen müsstest.

Dir würden dann für dich angenommen min. noch um die 440 € bleiben, aber das musst Du dann mit deinen Eltern selber klären.

Solange Du zur Deckung deines Bedarfs noch etwas vom Kindergeld benötigst, auch wenn deine Eltern dann nichts mehr vom Jobcenter für dich bekommen würden und Du aus ihrer BG - raus wärst, würdest Du weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet sein und Nachweise über dein Einkommen und Vermögen erbringen müssen.

Auch würden dann weiterhin die Grenzen für das ALG - 2 Schonvermögen für dich gelten, dürftest dann im Normalfall insgesamt nicht mehr als 3850 € an Vermögen haben bzw. ansparen.

Erst wenn Du deinen Bedarf auch ohne Kindergeld mit deinem anrechenbarem Netto decken kannst, würdest Du nicht mehr zur Mitwirkung verpflichtet sein und dann wäre auch das Vermögen nicht mehr relevant, also die ALG - 2 Grenze für das Schonvermögen.

captonfalkon12 
Fragesteller
 16.04.2022, 09:07

Wow Dankeschöööönn 😘 du hast dir jetzt so viel Mühe gegeben ich küsse doch dein ❤️. Ich habs jetzt verstanden.

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isomatte  22.04.2022, 03:32

Danke dir für deinen Stern !

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Der anrechenbare Teil Deiner Ausbildungsvergütung wird von Deinem ALG 2 abgeozgen, welches die Mutter für Dich erhält.

Insofern bekommt sie tatsächlich weniger Geld.

Um errechnen zu können, wieviel Geld von Deiner Ausbldungsverütung genau angerechnet wird, bräuchte ich Brutto und Netto.

Überschlägig würde ich jedoch von 465 € anrechenbaren Einkommen ausgehen. Bei geschätzten 750 € netto.

PS: Wenn Du 16 bist, bekommst Du kein Sozialgeld mehr, sondern Arbeitslosengeld 2.

captonfalkon12 
Fragesteller
 15.04.2022, 09:56

Ich bekomme etwa 840 Euro netto

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Agamemnon712  15.04.2022, 10:00
@captonfalkon12

In dem Fall würden 555 € zur Anrechnung kommen = von Deinem ALG 2 abgezogen werden. Wieviel Geld Du davon dann Deiner Mutter gibst, müßt Ihr unter Euch regeln.

Unter Umständen kannst Du durch Deine Ausbildungsvergütung bereits der Bedarfsgemeinschaft entfallen. Das hängt maßgeblich von der Miethöhe und von der Anzahl der Personen in Eurer Bedarfsgemeinschaft ab.

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Agamemnon712  15.04.2022, 10:08
@frodobeutlin100

Wie Du wahrscheinlich weißt, hängt dies von mehreren Faktoren ab.

Ich gebe jedoch gerne zu, daß ich nicht mit einer derart hohen Nettovergütung gerechnet hatte, welche den anrechenbaren Teil des Einkommens quasi automatisch erhöht.

Schötzen ist immer eine blöde Sache.

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Du wirst aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen ... das heißt Dein Mietanteil und den "Kostanteil" an Alg2 fallen weg ...

Du wirst dann der Mutter das fehlende abgeben müssen

wieviel das genau ist, kannst Du dem Alg2 Bescheid entnehmen

Agamemnon712  15.04.2022, 09:55

Bei 1.050 € brutto wird sie/er kaum aus der BG herausfallen. Es sei denn, die Miete wäre sehr niedrig.

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isomatte  16.04.2022, 14:39
@Agamemnon712

Kindergeld nicht vergessen !

Damit liegt das voraussichtliche anrechenbare Einkommen bei um die 774 Euro.

Nach Abzug von derzeit 376 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt blieben voraussichtlich um die 398 Euro für den Kopfanteil der Warmmiete.

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isomatte  16.04.2022, 22:19
@frodobeutlin100

Dann sieh dir z.B.einmal die angemessene KDU - von München für 3 Personen an !

Da liegt die Bruttokaltmiete für 3 Personen bei 1073 Euro, dazu kommen die Heizkosten und ggf.noch Wasser, da liegt man dann um einiges über 1200 Euro für die Warmmiete.

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