Mein Hund hat keine Begleithund-Prüfng, darf sie trotzdem umsonst in der Bahn mitfahren?

3 Antworten

Wenn Du ein B im Schwerbehindertenausweis hast, kannst Du statt einer Begleitperson, auch Deinen Hund als Begleitung kostenlos mitnehmen. Auch wenn es ein kleiner Pudel ist. Das Du 40€ zahlen mußt, ist also falsch. Am besten druckst Du Dir die Seite auf der DB-Homepage mit dem Bestimmungen für das Mitführen eines Hundes als Begleitperson aus, Oder Du lädst es Dir als PDF auf Dein Smartphone. Dann hast Du es schwarz auf weiß immer dabei.

Soweit mir bekannt ist dürfen nur ausgewiesene Behindertenbegleithunde (z.B. Blindenführhunde) kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmittel mitgenommen werden, sonst Kinderticket lösen.

Es gibt keine einheitliche anerkannte Norm für die Ausbildung von Behindertenbegleithunde bzw. Assistenz- oder - wie in deinem Fall - Signalhunde.

Die Rechtssprechung besagt, dass der Hund eine Menschen mit Behinderung, der einen entsprechenden Ausweis hat, automatisch als Behindertenbegleithund zu betrachten ist.

Heißt: Du musst das Geld nicht zahlen.

Rollitrekking  29.05.2013, 13:02

Das stimmt nicht! Ein Behindertenbegleithund legt mit seinem Frauchen oder Herrchen gemeinsam eine Prüfung ab und bekommt dann Papiere mit denen er sich ausweisen kann. Außerdem bekommt der Hund ein Arbeitsgeschirr, die ihn als Behindertenbegleithund kennzeichet. Ohne diese Papiere und ohne dieses Arbeitsgeschirr, gelten für den Hund die gleichen Regeln wie für Hunde von Menschen ohne Behinderung.

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Jule59  29.05.2013, 14:43
@Rollitrekking

Das wäre schwer überprüfbar, weil es keine einheitlichen Prüfungsbedingungen gibt. Jede Führhundschule kann das handhaben, wie sie will.

SGB IX regelt im Paragraphen 145 die unentgeltliche Beförderung eines Führhunds und eines Hunds, „den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist“.

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Seshikas  29.05.2013, 18:23
@Jule59

Sehr schön erklärt und völlig korrekt Jule

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Rollitrekking  29.05.2013, 20:00
@Seshikas

@Jule,

ja natürlich. Dann darf mein Hund ab sofort auch in den Supermarkt und bei Fernreisen neben mir im Flugzeug sitzen !

Ich glaube Du wirfst da was durcheinander. Es geht hier nicht um die Art der Prüfung, sondern darum ob ein Hund kostenlos Zug fahren darf. Ohne das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, dürfen nur Hunde mit Begleithundelizenz kostenlos Zug fahren, mit in den Supermakt genommen werden oder neben Frauchen oder Herrchen im Flugzeug sitzen. Alle anderen Hunde dürfen das nicht.

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Jule59  29.05.2013, 20:24
@Rollitrekking

Ohne das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, dürfen nur Hunde mit Begleithundelizenz kostenlos Zug fahren,

Aber die UP hat doch das Merkzeichen B im Ausweis stehen :)

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Rollitrekking  29.05.2013, 20:50
@Jule59

Ja genau! Jeder Schwerbehinderte mit Merkzeichen B darf seinen Hund im Zug (und bei Verkehrsverbünden in denen Hunde zahlen müssen) kostenlos mitnehmen. Aber eben nur entweder Hund oder Mensch.

Ein Begleithund mit Lizenz hat immer freie Fahrt. Egal ob der Besitzer das Mekrzeichen B im Schwerbehindertenausweis hat oder nicht. Besitzt der Hundebesitzer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichechen B, können ihn sogar ein Mensch und ein Hund kostenfrei begleiten.

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Jule59  29.05.2013, 21:12
@Rollitrekking

Heißt unterm Strich, dass die UP die 40 Euro nicht bezahlen muss. So weit war ich schon mal :).

Und was die von dir angesprochene Prüfung betrifft: Da Hinz und Kunz die Ausbildung zum Assistenzhund anbieten kann, besteht keine Garantie, dass die vorgelegte Bescheinigung kein Phantasie-Zertifikat ist, das sich irgendwer selbst gebastelt hat.

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Rollitrekking  29.05.2013, 21:50
@Jule59

Die Heilpraktikerausbildung ist auch nicht überall gleich, trotzdem gibt es seriöse Heilpraktiker. Auch wenn es keine einheitliche Regelung für die Ausblidung und Prüfung von Asistenzhunden gibt, gehe ich davon aus das die bekannten Asisistenzhundeschulen seriös sind und qualitativ gute Arbeit leisten. Davon mal abgesehen, kann es gar keine einheitliche Regelung geben, denn jede Behinderung ist anders. Selbst wenn zwei Menschen mit der selben Behinderung und zwei identischen Hunden einen Asistenzhund bekommen, haben die Hunde trotzdem verschiedene Ausblidungen durchlaufen. Außerden will Olchen5768 sich ja auch gar keinen Aisistenzhund zulegen. Sie hat ihren Hund ja schon selber ausgebildet. Wenn sie mit ihnem Hund bei einer anerkannten Asistenzhundeschule die Prüfung ablegt, wird ihr Hund genau so sein, wie sie ihn braucht.

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Jule59  29.05.2013, 22:07
@Rollitrekking

Ich bestreite gar nicht, dass es seriöse Schulen gibt. Ich bestreite nur die Aussagefähigkeit eines Zertifikats, das keinem Standard unterliegt. Kein Bahn- und sonstiger Beamter - noch nicht einmal ein Krankenkassenmitarbeiter - wird erkennen können, ob das vorgelegte Zertifikat echt ist.

Ich könnte rein theoretisch morgen eine Assistenzhundeschule gründen, übermorgen einen Stapel Zertifikate ausstellen und in drei Tagen wieder schließen. Ich könnte auch einfach Olchen und ihren Hund "prüfen" und ihr ein Zertifikat ausstellen. Solange ich ein entsprechendes Gewerbe angemeldet habe, wäre das völlig rechtens.

Hier bestünde dringender Handlungsbedarf, der aber bislang nicht zuletzt an politischen Widerständen (Anerkennung der Behindertenbegleithunde als Hilfsmittel) scheitert.

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Rollitrekking  29.05.2013, 23:13
@Jule59

Meine Antworten und Komentare betreffen ausschließlich die Zugfahrt eines Hundes mit dem Schwerbehindertenausweis. Wenn Du ein Problem mit Asistenzhundeschulen hast, dann poste bitte Dein egenes Thema, aber mißbrauche bitte nicht dieses Thema für Deinen Frust gegen uns Menschen mit Behinderung!!!

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Jule59  30.05.2013, 16:03
@Rollitrekking

aber mißbrauche bitte nicht dieses Thema für Deinen Frust gegen uns Menschen mit Behinderung!!!

Ich befürchte, du hast mich missverstanden. Ich habe ein Problem mit der Entscheidung der Politiker, die sich standhaft weigern, Assistenzhunde (mit Ausnahme der Blindenführhunde) als Hilfsmittel anzuerkennen und damit einer großen Menge Menschen mit Behinderung endlich Zugang zu einem Assistenzhund zu gewähren, der auch über die Kasse finanziert werden kann.

Und ich habe ein Problem damit, dass Menschen mit Behinderung zur Zeit immer in der Gefahr sind, von einem Möchtegern-Hundeausbilder abgezockt zu werden. Der Preis, der für diese Hunde gezahlt wird, ist für manchen einfach zu verlockend, und so lange keine standardisierte Ausbildung etabliert wird, laufen viele Menschen mit Behinderung Gefahr, viel Geld für einen schlecht ausgebildeten Hund zu bezahlen. Ich habe das in den vergangenen Jahren leider mehrfach erleben müssen.

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Rollitrekking  30.05.2013, 16:23
@Jule59

Hast Du immer noch nicht genug?? Du mißbrauchst trotzdem dieses Thema für Deinen Furst!! Poste meinetwegen ein neues Thema, aber bitte verasse diesen Thead, sonst melde ich Dich der Redakton!

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Seshikas  30.05.2013, 21:45
@Rollitrekking

Was für ein Problem hast du Rolli ?

Hiker wirdnix missbraucht. Nur Du schreibst hier einigen Unfug. Du reagierst mit irgendwelchen behauptungen nach denen nicht gefragt wurde auf eine völlig korrekte Antwort.

Du willst wen melden ? warum ? weil dir ne Antwort nicxht passt ? Das ist lächerlich. Mach doch, da kommt (weil es keinen regelverstoß gibt) eh nix bei raus. Glaubst du wirklich das deuine Kommentierung irgendwem hilft ? Weil wenn nicht könnte man das als regelverstoß werten.

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Rollitrekking  31.05.2013, 02:34
@Seshikas

Olchen5768 Frage war doch:

Mein Hund hat keine Begleithund-Prüfng, darf sie trotzdem umsonst in der Bahn mitfahren??

Jule59 antwortet:

Die Rechtssprechung besagt, dass der Hund eine Menschen mit Behinderung, der einen entsprechenden Ausweis hat, automatisch als Behindertenbegleithund zu betrachten ist.

Das ist bezogen auf Olchen5768 Frage falsch! Wenn das stimmen würde, könnte jeder Schwerbehindertenausweisinhaber seinen Hund kostenlos im Zug mitnehmen. Das läßt die Deutsche Bahn jedoch nicht zu. Nur Schwerbehinderte mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis oder Besitzer von Begleithunden mit Papieren dürfen ihre Hunde ohne Hundefahrkarte kostenlos mitnehmen. Auch wenn der Schwerbehinderte laut Schwerbehindertenausweis gar keine Berechtigung auf eine kostenfreie Beförderung im ÖPNV hat und für sich selber eine Fahrkarte kaufen muß, kann sein Hund kostenlos Zug fahren, sofern er berechtigt ist eine Begleitperson auf seinen Schwerbehindertenausweis mit zu nehmen.

Das ist das Thema dieses Fadens. Jule95 hatte aber kein Interesse an diesem Thema, sondern lieferte hier einen nicht enden wollenden Einblick in ihren Ärger über die Belgeithundeausbildung. Weil sie damit nicht mehr aufhören konnte und ihre Störungen zu diesem Thema kein Ende nahmen, riet ich ihr eine eigenes Thema zu veröffentlichen. Jule95 fand trotzdem kein Ende und störte diese Diskussion weiter mit ihrem Frust. Wenn ein User solche Ablenkungsversuche von selber nicht beenden will, bleibt oft kein anderer Weg als die Redaktion ein zu schalten. Da ich mir aber eine Selbstkontrolle des Users wichtiger ist als ein Eingreifen der Redakton, versuchte ich erst mit einer Warnung Grenzen zu setzten, statt sofort die Redaktion ein zu schalten.

Im übrigen schreibe ich hier nur über meine selbt erlebten, in mehreren Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen und nicht über frei erfundene oder beim Surfen gelesene Geschichten.

Der Rollitrekker

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Seshikas  31.05.2013, 19:42
@Rollitrekking

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

einen entsprechenden Ausweis hat

Für jeden logisch denkenden Menschen und vor allem füür jemanden mit Merkzeichen B ist somit klar das es funktioniert. Alle ausser dir (vor allem die Fragestellerin) hat es verstanden - warum du nicht ?

Du bist also der große kontrolletii und stellst störuingen fest ? Dann pack dich an deine eigenen Nase. Alein die Behauptung das die Antwort falksch ist (hier in diesem Fall als Antwort auf diese Frage) disqualifiziert dich als jemanden der nur sinnlos rumschwallert. Und den Hinweis das es keine amtliche Vorgabe füpr behindertenbegleithunde gibt finde ich persöblich sehr gut und hilfreich.

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Rollitrekking  31.05.2013, 20:50
@Seshikas

Rolltrekking schrieb: Wenn Du ein B im Schwerbehindertenausweis hast, kannst Du statt einer Begleitperson, auch Deinen Hund als Begleitung kostenlos mitnehmen. Auch wenn es ein kleiner Pudel ist. Das Du 40€ zahlen mußt, ist also falsch!

Nicht ich, Du kannst nicht lesen!! Ich habe hier mehrfach erklärt, daß man sehrwohl seinen Hund als Begleitperson im Zug mitnehmen kann. Das macht ihn aber nicht zum Behindertenbegleithund. Es ist nur ein Hund, der seinen Besitzer anstelle einer Begleitperson begleitet.

Das sind Behindertenbegleithunde:

http://www.vita-assistenzhunde.de/konzept-und-info/vita-ev-der-verein

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Seshikas  31.05.2013, 22:03
@Rollitrekking

Und ? hat Jule was anderes geschrieben ? Nöö.

Das macht ihn aber nicht zum Behindertenbegleithund. Es ist nur ein Hund, der seinen Besitzer anstelle einer Begleitperson begleitet.

Deutsche Sprache schwere Sprache oder ?

In diesem Fall wurde der Behinderte Mensch von seinem Hund begleitet. >Er begleitet im vorliegenden Fall anstatt einer Begleitperson. Also ist er vom reinen Wortsinn her ein Behindertenbegleithund.

Da der Gesetzgeber im allgemeinen etwas hinterher hinkt und das wort assistenzhund noch nicht verwendet ist das rechtlich zwar anders zu beurteilen, aber im Ergebnis kommt es, wie jule richtig sagte auf das gleiche raus: Fragesteller muss nicht zahlen.

Daran ändert auch dein Link nichts. Hör einfach auf rumzuschwallern und lern lesen - dann wirds für alle leichter

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Rollitrekking  01.06.2013, 07:21
@Seshikas

Der Rumschwätzer bist DU!! Erst mischst Du Dich in diese Dissusiion ein, weil Dir nicht gefallen hat das ich Jule95 riet ihren Frust über die Behindertenbegleithundeausbildung nicht in diesem Thema aus zu breiten und dann streitest Du Dich mir darüber ob ein Hund, der als Begleitperson fährt, das gleiche ist wie ein Behindertenbegleithund. Natürlich kann man das Wort Behindertenbegleithund als Wortspiel verwenden, aber dann sollte man auch dazu schreiben. Ich war nämlich die ganze Zeit der Meinung das Dir (und Jue95) der Unterschied zwischen einem ausgebildeten Behindertenbegleithund und einem Hund der einen Behinderten im Zug begleitet klar ist. Der Fragensteller Olchen5768 kennt den Unterschied und auch die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn. Sie traf nur unglücklicher Weise auf einen Zugbegleiter, dem die Beförderungsbedingungen nicht eindeutig klar waren und meinte, daß nur ausgebildete Behindertenbegleithunde kostenlos Zug fahren dürfen. Ein Hund der auf dem Schwerbehindertenausweis fährt, ist aber kein Behindertenbegleithund und unterliegt bei der Beforderung in Zügen anderen Regeln. Darum geht es hier in diesem Thema und nicht um Wortspielerei. Man sollte sich in eine Disskusion nur einmischen wenn man sich mit dem Thema auskennt. Nicht aber weil man zufällig logische Schlüsse gezogen hat und dann die Geduld eines andern strapaziert, weil man die Information, daß es sich hier um ein schlichtes Wortspiel handelt, zurück hält.

Ich bin stink sauer!

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Seshikas  01.06.2013, 19:02
@Rollitrekking

Bla bla bla...leg ne andere Platte auf. Du hast hier nur rumgeschwallert und aus ner normalen Antwort ein Riesentrara gemacht. Wie gesagt, wenn eine Frage korrekt beantwortet wurde (und das ist hier der Fall) dann ist es überflüssig das noch auszuweiten.

In wieweit ich mich Auskenne geht dich nen feuchten dingsbums an. Zumindest um zu erkennen das du nur rumschwalölerst und schlaupupst reicht es allemal. Behalt doch einfach deinen überzogenen Quark für dich oder schreib es in DEINE Antwort

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Rollitrekking  02.06.2013, 10:04
@Seshikas

Wieso beschimpfst Du mich??!! IIch denke wir beide haben andeinander vorbei geredet und ich sicher das DIR das genauso klar wie mir. Nur eingestehen willst Du Dir diesen Fehler nicht. Es ist ja viel leichter, sich auf dieses primitive Niveau zu begeben und statt zu seinem Irrtum zu stehen, Beschimpfungen zu aus zu teilen. Ich begebe mich mit Sicherheit nicht auf Dein primitives Niveau der Kommuniktion und werde ab sofort die Benachtigungen zu diesem Thema deaktiveren. Du kannt hier gerne weiterihn Deine primitiven Äußerungen nieder schreiben, nur lesen werde ich sie nicht.

Der Rollittekker

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