1. Klasse Fernverkehr Bahn mit Schwerbehindertenausweis

3 Antworten

Hallo Maxiking1899,

Sie schreiben:

1. Klasse Fernverkehr Bahn mit Schwerbehindertenausweis

Meine Frage ist nun ob ich dennoch eine Ermäßigung beantragen kann bzw. irgendwie doch kostenlos mitfahren kann oder ob ich den vollen Preis bezahlen muss.

Antwort:

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bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6a

Auszug:

6.b Unentgeltliche Beförderung

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.

Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.

Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht.

IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen.

Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.
Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

6.c Unentgeltliche Beförderung schwerkriegsbeschädigter Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl.“

Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Fazit:

Im Zweifelsfall bitte immer direkt nachfragen:

bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#1

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

Im Fernverkehr geht das soweit ich weiß nicht. Du kannst damit nur in den Nahverkehrszügen fahren. Ein Bekannter von mir hat das auch. Zur Sicherheit kannst du ja auch nochmal bei der Behörde oder bei der Bahn nachfragen. Viel Spaß in Kölle ;)

Als Schwerbehinderter mit GdB 50 bekommst du im Fernverkehr der DB keine besondere Ermäßigung. Du kannst natürlich z.B. durch rechtzeitiges Buchen eines Sparpreis-Tickets günstiger fahren.

Maxiking1899 
Fragesteller
 25.05.2015, 12:37

Ja genau das hatte ich auch vor ich wollte nur sicherstellen dass ich auch wirklich keine ermäßigung bekomm und mich nicht falsch informiert hab. Danke für die schnelle antwort c: 

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