Erste Klasse schwerbehindertenausweis b?

4 Antworten

Nach meinem Kenntnisstand nur dann wenn es der Zug Schaffner / Zugbegleiter genehmigt hat, hier dürfte es auch relativ egal sein ob du eine Behinderung hast. Wenn dieser voll sein sollte, dann sich bei diesem melden und deine Situation schildern.

Nein. Die müssen wir schon bezahlen.

Kennzeichen 'B' allein gibt es nicht - nur in Verbindung mit Kennzeichen 'G', oder 'H' denn B bedeutet Begleitperson.

Ansonsten wurde die Frage bereits hinreichend beantwortet.

nachzulesen SGB