Meine Freundin (Au Pair Mädchen aus Kolumbien) ist schwanger. Was nun!?

5 Antworten

Wie sich das mit den Staatsangehörigkeiten verhält weis ich nicht - auch wenn die Vaterschaft klar ist und das Kind hier geboren wird, muss das ja noch nicht zwingend so sein, dass es die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt - oder ist das so? In dem Fall, dass das Kind also Deutscher wäre wie der Vater, die Mutter aber Kolumbianerinn wäre es sicher kompliziert, da man Mutter und Kind nicht trennen wird...

Am Einfachsten ist in der Tat, dass Du die Mutter Deines Kindes auch heiratest. Dann wäre die Frage nach dem hier bleiben ganz ohne Visum geklärt.

Dein kind hat eine deutsche Staatsangehörigkeit. Daher dürfen die beiden bleiben. Du musst halt die Vaterschaft anerkennen. Und wenn ihr heirratet darf deine freundin ganz da bleiben
Wende dich ans jugendamt. Die helfen!

Deine Freundin darf mit dem Kind hier bleiben, weil das Kind ein deutscher Staatsbürger wird. Dazu musst du aber die Vaterschaft anerkennen, oder sie muss vom Gericht festgestellt werden.

Deine Freundin darf sich dann so lange in Deutschland aufhalten, solange sie ihrem Kind gegenüber sorgeberechtigt bzw. sorgepflichtig ist.

Solltet ihr heiraten, wird sie ein dauerhaftes Recht in Deutschland zu bleiben bekommen.

Es wäre ratsam für euch sich diesbezüglich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen und bereits vorab die nötigen Formulare auszufüllen.

Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du diese besitzt (Abstammung mindestens eines deutschen Elternteils). Die Mutter kann ab Geburt den Aufenthalt mit der Begründung "Angehörige eines deutschen Kindes" beantragen.

http://www.wellington.diplo.de/contentblob/923350/Daten/3394976/Merkblatt_Staatsangehrigkeitsrecht_DDatei.pdf

BlueBird123 
Fragesteller
 26.02.2018, 08:14

Vielen Dank für deine Antwort brennspiritus! Hast du selbst auch Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Weißt du zufällig auch, wie so eine Beantragung nach der Geburt abläuft? Bzw. ob man schon eine gewisse Zeit vorher einen solchen Antrag stellen muss? Danke :)

0
brennspiritus  26.02.2018, 08:15
@BlueBird123

Nein, habe ich nicht. Ich weiß nur, dass man den Antrag erst ab GEburt stellen kann. Aber man kann sich sicher vorher in der entsprechenden Behörde beraten lassen und schonmal die Anträge holen.

0

Die sicherste Methode dürfte Heiraten sein:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/heirat-zwischen-nicht-eu-buerger-und-deutschen-staatsangehoerigen_000609.html

"Durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis."

"Nach mindestens drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und einer bestehenden Ehe seit zwei Jahren besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen und damit die deutschen Staatsangehörigkeit zu erwerben."

aber beachten:

"In Deutschland kann eine gültige Ehe nur in der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Wenn das Heimatrecht der ausländischen Heiratswilligen eine andere Form (z.B. kirchliche Trauung) zwingend vorschreibt, muss sich das Paar auch um die Erfüllung dieser ausländischen Bestimmung bemühen."

Keine Ahnung ob es Sonderbestimmungen in Kolumbien hinsichtlich Ehe gibt, da die google suche davon zugemüllt ist, dass letztens 3 Männer in Kolumbien eine gültige "Ehe" eingegangen sind; klingt aber danach, als würde Kolumbien den ganzen Formkram um Ehe eher locker sehen, wenn bei denen sowas geht.

Ferner braucht es Bestätigung des entsprechenden Landes, dass dort kein Ehehindernis vorliegt:

"Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur dann eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegen steht (§ 1309 Abs.1 BGB). Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss stets erbracht bzw. gegebenenfalls eine Befreiung davon beantragt werden.

Das Zeugnis ist die Bestätigung, dass der Eheschließung nach den Gesetzen des Heimatlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, insbesondere dass keine andere Ehe besteht.

Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von einer Behörde des Heimatlandes oder auch von der Auslandsvertretung, sofern Staatsverträge dies erlauben. Die konsularische Vertretung des Heimatlands in Deutschland wird jedoch regelmäßig in der Lage sein, die erforderlichen Kontakte zu den Heimatbehörden zu vermitteln.

Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt maximal sechs Monate!"

Das sollte also ggf. auch bald angegangen werden, weil keine Ahnung wie schnell die in kolumbianischen Konsulat/Botschaft arbeiten.

BlueBird123 
Fragesteller
 26.02.2018, 12:19

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! :)

1