Au-Pair Visum & Sprachkenntnisse?

2 Antworten

Bitte beachten Sie, dass das Sprachprüfungszertifikat und die darin enthaltenen Prüfungen der 4 Fertigkeiten/Module auf dem für Ihren Aufenthaltszweck erforderlichen Sprachniveau am Tag der Stellung des Visumantrags NICHT älter als 1 Jahr sein dürfen. Ältere Sprachprüfungszertifikate und solche mit älteren Teil-Modulen können nur anerkannt werden, wenn der Antragsteller am Schalter die im Zertifikat aufgeführten Sprachfertigkeiten noch glaubhaft machen kann.

Na, da hast du die Antwort!

Quelle:

Frage bei der Deutschen Botschaft nach. Wenn Deine Deutschkenntnisse gut sind, so kann daa auch von dem Botschaftsmitarbeiter bestätigt werden, bei dem Du Deinen Visumsantrag stellst. Dann ist das Zertifikat egal.