Mehr als einen Anschluss für Internet?
Gibt es eventuell ein Gesetz oder ähnliches was besagt, dass ein Mieter mehr als eine Möglichkeit haben muss um das Internet benutzen zu können? Bei mir ist es so, dass ich nur mit Vodafone-Kabel ins Internet komme. Der vorhandene Telefonanschluss ist laut den Technikern von Telekom gekappt worden!
8 Antworten
Es muss nicht einmal überhaupt eine Verbindung bereitgestellt werden wenn diese auch vor Einzug nicht da war.
Zitat "Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss bereitzustellen. Sind die Anschlüsse installiert, muss er allerdings für die Funktionsfähigkeit sorgen. Ist diese nicht gegeben, kann eine Mietminderung möglich sein"
Ich habe eigentlich nichts vor. Ich bin mit Vodafone zufrieden. Aber da das Geld als Rentner nicht üppig ist sucht man ja nach Alternativen die eventuell günstiger sind. Aber trotzdem vielen Dank für die schnelle Antworten!
Mal schauen wie sich das mit Starlink entwickelt. Eventuell ist das bald eine Option.
Wenn ein Gespräch in fremde Mobilnetze 20 cent/Min kosten sollte, kann man doch gleich sich Mobilverträge anschauen. Vielleicht reichen 30 GB Monat.
Nein gibt es nicht, ein Anbieter reicht vollkommen und mehr muss nicht geboten werden...
Da kannst Du leider widersprechen soviel Du willst, es hilft nichts...
Du könntest allerdings bei der Telekom nachfragen, ob dieser Anschluss im Haus noch existent wäre, oder die Leitung schon komplett an der Straße abgeklemmt wurde... oder ggf. Glasfaser existiert.
Es ist normal, das man entweder Kabelinternet in Wohnungen mit Kabelfernsehen oder DSL bei Satanlagen hat. Beides in in gaaaanz wenigen Häusern (egal ob Mfh oder Efh) der Fall.
Heißt was du vorhast, funktioniert nicht.
Dann gibt es LTE Router die nutzen das Mobilnetz
Jetzt gibt es Glasfaser.
Ich habe eigentlich nichts vor. Ich bin mit Vodafone zufrieden. Aber da das Geld als Rentner nicht üppig ist sucht man ja nach Alternativen die eventuell günstiger sind. Aber trotzdem vielen Dank für die schnelle Antworten!
Ob einer „vollkommen“ reicht dem muss ich widersprechen. Wenn es so ist dann ist das halt so. Aber richtig finde ich das nicht!