Medizinische Fachangestellte gelernt - kann man sich auch als "Altenpflegerin" bewerben?

7 Antworten

Schreibe, dass du den Beruf der med. Fachangestellten erlernt hast und gerne in der Pflege oder Altenpflege tätig sein möchtest. Das dir der Umgang mit älteren Menschen spaß macht, diese Tätigkeit zu dir passt, es eine neue Herausforderung für dich ist, das du schon Erfahrungen gesammelt hast (wo.....) und so weiter. Mit freundlichen Grüßen

Du kannst als Helferin arbeiten. Brauchst aber zumindest eine Crash-Ausbildung von ca. 6 -8 Wochen. Als Fachkraft wirst du nicht gelten.

Du kannst Dich als Altenpflegehelferin bewerben und darfst auch nur die Aufgaben einer Helferin ausüben. Ansonsten müsstest Du ein Examen und die 3 j Ausbildung haben. Ich war in der ambulanten Pflege und dort durften die Arzthelferin auch keine Spritzen geben und Verbände machen, also nur die Pflege. habe aber gehört, das dieses teilweise anders ist.

Simona1974  25.03.2013, 10:52

Hä? Ich habe Rechtsanwaltsgehilfin gelernt und eine 8 wöchige Ausbildung zur Pflegehelferin gemacht. Man wollte mich nötigen, Spritzen zu geben, Tabletten zu stellen und Verände zu wechseln. Als ich mich weigerte, wurde ich gefeuert. Dass auf fahrlässige Tötigung eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren steht, war meiner Personaldisponentin egal. Sie meinte nur "... das ist im med. Bereich so, dass Helfer Behandlungspflege machen, obwohl sie es nicht dürfen. Die Heime wollen sich das Geld für eine Fachkraft sparen und überhaupt gibt es genug Helfer, die das machen aber zu wenig Fachkräfte. Bin ich im falschen Film?

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Eyke59  26.03.2013, 11:15
@Simona1974

Oh Gott, wo warst Du denn da gelandet. In einem serösen Heim gibt es sowas nicht u das machen nur examinierte Altenpfleger mit Staatsexamen. Würde ich auch an Deiner Stelle nie machen, denn wenn dann was passiert... Die gute Dame erwartet dann aber auch eine saftige Strafe, denn sie haftet und wenn sie es Dir übertragen hat.....

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Simona1974  28.03.2013, 17:22
@Eyke59

Ich arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich mußte mich beim ambulanten Pflegedienst vorstellen. Da hätte ich innerhalb 6 Stunden 14 Patienten versorgen sollen, sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege (Spritzen, Wundversorgung, Medis stellen). Wenn man die Fahrtzeit abzieht, wären mir höchstens 5 Stunden für die Versorgung geblieben. Ich denke, wenn überhaupt, dann schafft das nur eine erfahrene Fachkraft. Ich jedoch hatte zu diesem Zeitpunkt als Pflegehelferin ca. 15 Monate Berufserfahrung. Als ich mich weigerte, bekam ich einen Anschieß, wie nun die Leihbude dastehe.... Da entgegnete ich der Personaltante, sie wisse doch genau, dass ich das nicht machen darf. Da entgegnete sie mir "....das ist aber im med. Bereich so, dass auch Pflegehelfer diese Arbeiten machen"... Später war ich in einer Einrichtung. Da wollte man mir die Behandlungspflege aufbrummen. Ich meinte, dass ich mich da strafbar mache. Die meinten, wenn nicht genug Fachkräfte da wären, wäre ich sogar verpflichtet, das zu machen. Ich habe mich aber in der Zwischenzeit beim MDK erkundigt. Die meinten, ich würde mich strafbar machen und der Leihbude würde gar nichts passieren, denn die Leihbude hat mich als Helferin hingeschickt. Wenn ich dann unerlaubter Weise Behandlungspflege mache, kann man die Leihbude nicht belangen, AUSSERDEM ich würde einen Brief per Einschreiben hinschicken, indem ich die Leihbude darauf aufmerksam mache, dass ich unerlaubter Weise Behandlungspflege mache. Dann bekäme auch die Leihtussi eine auf den Deckel. Genau so habe ich es dann der Einrichtung gesagt und wurde abgemeldet. Ich erklärte der Tussi von der Zeitarbeitsfirma warum und ich wies sie auch auf ihre Fürsorgepflicht mir gegenüber hin. Ich sagte, ich schreibe ihr einen Einschreiber mit dem Hinweis, dass ich Behandlungspflege mache und wenn etwas schief geht, können wir uns gerne im Knast eine Gefängniszelle teilen. Darauf hin hat sie mir gekündigt, mit der Begründung, sie wisse zwar, dass das verboten sei. Es wird aber von den Kunden verlangt. Zum einen, weil sie sich Geld sparen wollen, zum anderen, weil es zwar genügend Helfer aber viel zu wenig Fachkräfte gibt. Es es mittlerweile dank der Grenzöffnung genug Helfer gibt, die da mitmachen, bin ich schlecht vermittelbar und bekam die Kündigung. Soweit sind wir in Deutschland. Wer einen Job haben will, muß eine Gefängnisstrafe risikieren. Einmal Altenpflege und nie mehr wieder!!" Im Übrigen habe ich es sehr oft mit eigenen Augen erlebt, dass Hilfskräfte Medikamente verteilten, Spritzen gaben und Wundversorgung durchführten. Das kam vor allem in christlichen Einrichtungen vor, aber auch in staatlichen und privaten. Es wurde aber erst im 2. Jahr so schlimm. Im 1. Jahr meiner Tätigkeit hat man sich noch weitgehend daran gehalten, dass Helfer keine Behandlungspflege machen dürfen.

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Nein. Eigentlich nicht. Vielleicht kannst du im Seniorenheim mitarbeiten. Aber die Ausbildung der Arzthelferin unterscheidet sich schon in einigem von der Ausbildung der Altenpflegerin.

Meine Mutter ist Altenpflegerin und meine Schwester Arzthelferin.

Bewerben kannst dich schon wirst aber nicht als Altenpflegerin eingestellt.