Maximalsatz bei Bafög und Bürgergeld?
Hallo, ich wollte mal fragen ob es ein maximalsatz gibt wenn man bürgergeld bafög und unterhalt bekommt
3 Antworten
Wenn Du studierst, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld
https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/buergergeld.php
Da steht, man hat gar keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn man Anspruch auf BaFöG hat.
Das ist alles Einkommen und wird entsprechend mindernd nach den SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Grundbedarf an Bürgergeld vom Jobcenter angerechnet.
sprich das bürgergeld was ich bekommen habe für den kommenden monat muss ich nicht zurück zahlen ?
Man müsste erst einmal wissen, ob Du Bürgergeld regulär bezogen hast bzw.beziehst und es nicht nur in Form eines zinslosen Darlehens erbracht wurde bzw.wird.
Denn dann wären die Leistungen nach Bewilligung von Bafög - und einer Nachzahlung zumindest teilweise ans Jobcenter zu erstatten.
Im Regelfall würde das Jobcenter aber einen Erstattungsantrag beim Bafög - Amt stellen, die würden das dann unter sich klären.
Würdest Du regulären Anspruch auf Bürgergeld haben, dann geht es nach dem Zuflussprinzip.
Wenn Du also Einkommen im Monat bekommst, in dem dir das Jobcenter schon Leistungen gezahlt hat, dann wird dieses Einkommen im Monat des Zuflusses entsprechend mindernd auf die schon gezahlten Leistungen angerechnet.
Dadurch kann es dann natürlich zu einer entsprechenden Rückforderung oder Verrechnung mit laufenden Leistungen kommen.
ich bin kein student ich mache momentan mein abitur aber lebe alleine aber war vor paar monaten eben auf bürgergeld angewiesen, das bürgergeld wurde aber verringert aufgrund des bafögs aber ich bin mir nicht sicher ob mir das überhaupt zusteht da ich unterhalt plus kindergeld und eben bafög bekomme.