5 Antworten

Mit "Notlage" wird hier wie meistens eine Ausnahme von geltenden Regeln begründet.

In diesem Fall geht es um eine EU-Regel, wo auch so eine Ausnahme vorgesehen ist.

Natürlich nicht.

Lies den Artikel, den Du verlinkst. Dann verstehst Du, worum es geht.

Er hat Angst, dass das AfD Verbotsverfahren scheitern könnte.

Nein.

Er setzt damit vorübergehend die Dublin-Regeln außer Kraft.

Macht auch Sinn.

Unserer Nachbarländer machen es sich zu einfach mit dem Durchwinken von Asylbewerbern nach Deutschland.

Dass der Mann keinen Anstand hat, wusste ich auch so schon. Das hätte er nicht - und nicht so schnell - eindrücklich beweisen müssen.

Edit: Regierungssprecher Kornelius dementiert. Es wird keine nationale Notlage ausgerufen.