Mal angenommen...?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich. Ohne Fahrkarte Bahn fahren ist die Definition davon, völlig egal weshalb man es macht.

Wenn man ohnmächtig war oder einen epileptischen Anfall hatte, würde man ggf wohl Verständnis haben und das Bußgeld erlassen. Da keine Absicht dahinter steckte und man nicht weiterfahren wollte.

Aber wenn man bewusst wo ausgebrochen ist, mehr oder weniger bewusst die Bahn bestiegen hat, dann ist es keinerlei Rechtfertigung, dass man psychisch durch den Wind war.

Letztendlich wäre das Bußgeld aber das kleinste Problem.

Ja, der Bahn ist dein gesundheitlicher Gesamtzustand egal, die wollen das du ne Fahrkarte gelöst hast, ansonsten ist das der Tatbestand "Schwarzfahren" (erschleichen von Leistungen) und dafür kann man auch in die JVA einmarschieren (im Wiederholungsfall).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, na klar. Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist Schwarzfahren. Ob Du als Flüchtiger dem Kontrolleur Deine Story erzählen magst, sei dahingestellt, ob er sie dann noch glaubt, auch.

Ja. Dabei macht es keinen Unterschied, in welchem psychischen Zustand ein Mensch sich befindet.