Mahnung trotz Rücksendung

8 Antworten

hmm.. schwierig. Du stehst leider in der Beweispflicht, dass du die Ware zurück gesendet hast. Hast du evtl. noch die Paketnummer? Ich würde nochmals probieren telefonisch Kontakt aufzunehmen und auf jeden Fall einen Suchauftrag (auch ohne Paketnummer möglich aber schwieriger) bei der Post aufzugeben. Ansonsten wird dir wahrscheinlich kein andere Wahl übrig bleiben, als zum Anwalt zu gehen. Hast du mal im Internet über Erfahrungsberichte mit diesem Shop geschaut? Vielleicht gibt es gleiche oder ähnliche Fälle aber andere Lösungsmöglichkeiten. Viel Glück

Da hast Du gleich 3 Fehler auf einmal gemacht.

Zum einen ist diese e-Zig ein Billigprodukt, für Umsteiger empfehle ich normal ein ego-T oder ego-C Starterset.

Zum zweiten dabei, den Paketschein zu verbummeln. So hast Du keine Möglichkeit zu belegen, daß Du die Ware abgesendet hast (bzw. das Paket angekommen ist).

Zum dritten solltest Du ab jetzt alle Kommunikation in dieser Sache nur noch schriftlich (ja, damit meine ich Briefpost!) machen. Weder Emails noch Telefonat haben irgendeinen Beweiswert.

Wäre besser, wenn Du den Einlieferungsnachweis vorweisen könntest. Denn aufgrund dieses Nachweises kannst Du nachvollziehen, wer die Rücksendung beim Empfänger angenommen hat - und könntest entsprechend argumentieren.

Schreibe Ihnen (per Post !) einen entsprechenden Brief, am besten per Einschreiben. Hier teilst Du ihnen mit, wann Du die Rücksendung abgeschickt hast. Teile ihnen weitergin mit, Dü würdest die Sache an Deinen Anwalt weiter leiten, falls Du keine Antwort erhälst (selbst wenn Du nicht gleich zum Anwalt gehst). Dann wartest Du die Reaktion ab.

hast du denn die rücksendung angekündigt? hast du es nicht versichert zurückgeschickt? ohne paketschein = kein nachweis, dass du es zurückgeschickt hast.

Nix. Überlege Dir lieber vorher, wenn Du etwas über den Fernseh-Werbesender kaufst. Ist auch viel billiger.