Mäuse in Wohnung hilfee Jobcenter?

2 Antworten

Dann dokumentiere jede Sichtung vonn Rott und Schädlingssichtung künftig ganz penibel mit Bilderstrecken, und zudem auch jegliche Korrespondenz zwischen Dir und Deinem Vermieter zum Aufruf der Mängelbeseitigung, wenn Dein Vermieter seinen Pflichten dementsprechend nicht in ausreichendem Maße nachkommen will.

Beim Jobcenter könntest Du dann ggf. noch mal einen Anlauf wegen Beseitigungsverzögerung und Unzumutbarkeit versuchen.

Umziehen kannst Du immer. Das darf Dir das Jobcenter nicht verwehren. Die neue Wohnung musst Du allerdings selbst suchen und sie muss in der Rahmenbedingungen (Größe, Miete) bleiben, die Dir zustehen. Auch kann es sein, dass Du die Umzugskosten selbst tragen musst.


Nine4444377 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 20:17

Ja ist das der Fall bei einer mauseplage

bikerfan73  09.11.2024, 20:45
@Nine4444377

Das entscheidet Dein Sachbearbeiter beim Jobcenter. Einfach mit dem das besprechen. Grundsätzlich kann das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen bei unzumutbarer Wohnsituation. Dies solltest Du dokumentieren und auch die Aufforderung und Ablehnung des Vermieters zur Beseitigung der Mängel.

Nine4444377 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 05:13
@bikerfan73

Bis dahin habe ich eine ganze Nachbarschaft von Mäusen

bikerfan73  10.11.2024, 10:57
@Nine4444377

Nochmal. Du darfst Dir jederzeit eine Wohnung suchen. In Deinem Bewilligungsbescheid steht drin, wie groß die sein darf und was die kosten darf. In dem Rahmen kannst Du sofort eine neue Wohnung suchen. Das verwehrt Dir auch niemand. Die Umzugskosten musst Du mir Deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter besprechen. Er ist derjenige, der das bewilligt und der einzige, der Dir da helfen kann. Beides ist aber unabhängig voneinander. Die Wohnungssuche kannst Du sofort starten. Wenn die Kosten nicht bewilligt werden, dann macht man den selbst mit Freunden. Bin selbst nie anders umgezogen.