Macht man sich strafbar, wenn man falschen Zählerstand mitteilt?

9 Antworten

Unter Umständen schon ...

Wenn Du weniger mitteilst, als Du tatsächlich verbraucht hast, wäre das Betrug. Teilst Du mehr mit, so hängt eine Strafbarkeit davon ab, ob Du Dir damit einen Vermögensvorteil verschaffen willst, weil der Anbieter seine Preise erhöht, dann wäre das auch strafbar, anderenfalls nicht.

uhyrius  23.06.2023, 09:38

Gut, dass Du an beides denkst - an zuviel angeben, genauso wie an zuwenig. Aber wie wäre es denn, wenn Person A einen Vermögensvorteil für sich sieht, wenn sie zuwenig angibt und Person B, wenn sie zuviel angibt. Wenn beides genau gleichviel wäre, hätte der Stromanbieter doch gar keinen Nachteil. Hat über dieses Szenario auch schon mal ein Rechtsexperte nachgedacht? Es könnte sogar der Fall auftreten, dass sich die beiden Personen abgesprochen haben, genau gleichviel zu wenig bzw. zuviel anzugeben. Denkbar wäre es.

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HugoHustensaft  23.06.2023, 09:39
@uhyrius

Es wird aber jede Person einzeln betrachtet, von daher ist die Überlegung irrelevant.

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myzyny04  23.06.2023, 09:51

Das ist kein Betrug. Der Anbieter hat ja die Möglichkeit selber abzulesen. Zumindest theorisch. Das selber ablesen erspart dem Anbieter enorme Kosten. Und spätestens wenn der Kunde auszieht oder der Zähler gewechselt wird, muss er nachzahlen. Im anderen Fall hat sogar der Anbieter einen vermögensvorteil, weil für nicht gelieferte Leistungen bezahlt wird. Auch das gleicht sich irgendwann aus.

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HugoHustensaft  23.06.2023, 12:40
@myzyny04

Das ist Unfug - und zwar vollumfänglich; eine Nachzahlung ändert nichts an dem Umstand, dass man sich widerrechtlich einen vermögensrechtlichen Vorteil verschafft hat.

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myzyny04  23.06.2023, 13:56
@HugoHustensaft

Das Schüsselwort ist ,,widerrechtlich". . Der Anbieter macht den Kunden zum Verrichtungsgehilfen. Damit ist dessen Haftung ausgeschlossen. Für eine angeforderte Handlung (hier: teilen Sie uns den Zählerständen mit) haftet der Dienstherr des Verrichtungsgehilfen, selbst wenn die Handlung fahrlässig oder absichtlich falsch ausgeführt wird.

Niemand ist verpflichtet, seinen korrekten, oder überhaupt einen Zählerstand anzugeben. Der Anbieter kann ja selber ablesen. Wenn er das nicht macht, trägt er auch die Folgen.

Deshalb ist eine falsche Zählerstandsangabe des Kunden nicht widerrechtlich.

Was anderes ist die aktive Manipulation des Zählerstandes. Das ist wirklich strafbar.

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HugoHustensaft  23.06.2023, 13:58
@myzyny04

Merke: Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Daten zu erheben, es sei denn, er hat das ausdrücklich vertraglich vereinbart. Wenn der aber Daten liefert, dann müssen die korrekt sein - unbeabsichtigte Fehler ausgenommen -, alles andere ist widerrechtlich.

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myzyny04  23.06.2023, 14:56
@HugoHustensaft

Du kannst eine Suchmaschine bedienen, solltest aber dann die Antworten lesen. Da steht nichts von Strafbarkeit falsch übermittelter Zählerstände.

Ist es ja auch nicht.

Und duckduckgo taugt sowieso nichts.

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HugoHustensaft  23.06.2023, 14:59
@myzyny04

Ist es, würdest Du auch merken, wenn Du die Inhalte gelesen und verstanden hättest ... aber Du willst das nicht verstehen, von daher ist es nutzlos. Urteile dazu habe ich in Juris keine gefunden, dürfte aber eher daran liegen, dass es selten zur Anzeige kommt und eben nie über die Ebene des Amtsgerichtes hinaus kommt, das wird in Juris in aller Regel nicht erfasst.

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myzyny04  23.06.2023, 16:02
@HugoHustensaft

Warum gibst du nicht zu, dass du dich dieses Mal vertan hast? Du bist doch sonst immer gut.

Noch mal: der Kunde ist nicht verpflichtet, richtige Zählerstände zu übermitteln. Sagst du selber. Aber falsche Angaben haben keine rechtlichen Folgen. Wir sind ja nicht vor Gericht. Das ist weder Betrug noch Stromdiebstahl oder Vortäuschung von Tatsachen. Das währe der Fall, wenn der Zählerstand SELBER manipuliert würde.

Der Anbieter könnte jederzeit den Zählerstand selber überprüfen. Für die richtige Abrechnung ist der Anbieter zuständig. Er muss alle relevanten Daten erheben. Wenn er das dem Kunden überlässt, ist es das Problem des Anbieters.

Du wirst auch in anderen juristischen Foren keine Urteile finden, es gibt keine. Denn falsche Zählerstände zu übermitteln, absichlich oder irrtümlich, ist kein Straftatbestand. Nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.

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HugoHustensaft  23.06.2023, 20:34
@myzyny04
der Kunde ist nicht verpflichtet, richtige Zählerstände zu übermitteln. Sagst du selber

Nein, das sage ich nicht - er ist nicht verpflichtet, Zählerstände zu ermitteln (außer bei vertraglicher Vereinbarung), wenn er das aber tut, dann müssen die Angaben stimmen (Ausnahme echte Fehler).

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Ja, so ist es!

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§263 StGB

myzyny04  23.06.2023, 10:02

Der greift da nicht. Niemand ist verpflichtet, seinen Zählerstand selber abzulesen. Wenn der Anbieter das aber zulässt, ist das sein Problem. Genauso ein irrtümlich abelesener Zählerstand.

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Der Versuch ist strafbar und der Boomerang kommt immer zurück .

Warum das so ist ?

Du kannst zwar "schummeln" und z.B. 300 kw/h weniger angeben aber früher oder später wird auch mal der Versorger persönlich ablesen und alle paar Jahr muss der Zähler auch getauscht werden .

Spätestens hier zahlst Du dann automatisch nach .

Unterm Strich bringt es also auch nichts.

Theoretisch ja, praktisch kann dir aber schlecht jemand nachweisen, dass du nicht aus versehen etwas falsches abgelesen hast. Ich habe aber festgestellt, dass alle Anbieter seit den Preissteigerungen sehr regelmäßig den Grundversorger mit der Ablesung beauftragen und die online-Eingabefelder auch eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Im größeren Umfang zu tricksen dürfte deshalb fast unmöglich sein.

Prinzipiell wäre das Betrug.

Und es fliegt ziemlich sicher auf, spätestens wenn man auszieht oder der Zähler turnunsgemäß getauscht wird.

fuchs0697 
Fragesteller
 23.06.2023, 09:39

Ich hatte vor weniger einzutragen, als ich verbraucht habe, da ich vom Grundversorger jetzt zum normalen Versorger Wechsel . Deshalb die Frage.

Das ich beim Grundversorger so wenig wie möglich zahlen muss, da diese überteuert sind.

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