Macht eine Ratenzahlung sinn bei vorhandenem Vollstreckungsbescheid?

5 Antworten

Wenn eine Tilgung der Schuld dadurch absehbar wird, machen die Gläubiger das wohl häufiger. Setzt aber eine Stillhaltevereinbarung voraus.

Das kommt drauf an.

Hat die Bank die Chance schneller an ihr Geld zu kommen als durch Ratenzahlung, würde es nur für Dich nicht aber für die Bank, Sinn machen.

Würde eine Pfändung fruchtlos verlaufen, wäre eine Ratenzahlung möglicherweise zu erzielen.

Zu Bedenken:

Du hast Dich ganz offensichtlich bisher Deine Bank gegenüber nicht kooperativ gezeigt. Die Bereitschaft - Dir entgegen zu kommen - dürfte nicht sehr hoch sein.

Nur mit entsprechender Vereinbarung mit dem Gläubiger, daß er vorerst die Vollstreckung ruhen läßt. Die Vollstreckung kann ja dann jederzeit wieder vollzogen werden, wenn die Raten nicht pünktlich eingehen.

Nee Ratenzahlung macht immer Sinn wenn die Schulden nicht zu Hoch sind. Für zu hohe Schulden sollte man eine Privat Insolvenz machen.

Durchaus, damit könntest du die Vollstreckung verhindern.