Macbook von Saturn nach 1,5 Jahren umtauschen?
Hallo Leute,
ich habe im Mai 2020 bei Saturn ein MacBook Air gekauft ohne irgendeine extra Garantie oder sonstiges. Jetzt nach 1,5 Jahren ist mir in den letzten Wochen aufgefallen, dass sich das Bild stark einbrennt schon nach wenigen Minuten Nutzung und das ohne dass dem Gerät irgendwas passiert ist. Ich habe es sowieso sehr sehr selten benutzt. Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit, dass ich das Gerät umtauschen kann oder ähnliches?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Hilfe.
MfG
7 Antworten
Gibt Apple nicht zwei Jahre "Apple Garantie"? Kontaktieren und reklamieren, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Mit etwas Glück reparieren die das Ding.
Mit Umtauschen wird das sehr wahrscheinlich nichts weil der Hersteller ein Recht auf Reparatur während der Gewährleistungszeit hat.
Du hast 2 Jahre Gewährleistung. Apple sagt zwar dass sie eine 2 Jahres Apple Garantie geben, die deckt aber genau das ab, was in Deutschland sowieso unter Gewährleistung fällt.
Also geh mit der Rechnung zum Saturn, lass es einschicken und Reparieren.
Mit Umtauschen wird das sehr wahrscheinlich nichts weil der Hersteller ein Recht auf Reparatur während der Gewährleistungszeit hat
Nope.
Wenn ich mich recht erinnere, leistet Apple 9 Monate Garantie. Nach Deutschem Recht gilt, der Hersteller muß 2 Jahre Garantie geben.
Einbrennen würde bedeuten, daß bei ausgeschaltetem Gerät auf dem Bildschirm etwas zu sehen ist, das halte ich für schlecht möglich bei einem Display.
Nach 6 Monaten dürfte der Käufer in der Beweislast liegen, dass der Schaden nicht selbst verschuldet ist, soweit ich mich erinnere.
Wenn du den Kassenbon noch hast, könntest du damit aber mal zu Saturn und nachfragen, villeicht bieten die dir ja eine Reparatur kostenlos an.
Rückgabe geht wohl schlecht bei dieser Art von Elektronik. Nach 1 1/2 Jahren gibt bestimmt schon diverse Nachfolgermodelle. Sonst würde das ja jeder machen und hat dann immer "die neuste Technik", wenn du verstehst was ich meine
Bei einer Gewährleistung wird in den ersten sechs Monaten zugunsten des Käufers angenommen, der Schaden bestand bereits beim Erwerb des Gerätes.
Anschließen kehrt sich die Beweislast um. Anspruch hast Du auf eine Reparatur (kostenfrei sofern Du für den Schaden nicht verantwortlich bist). Sollte eine Reparatur aus wirtschaftliche Gründen unsinnig erscheinen, bliebe der Anspruch auf ein technisch gleichwertiges (gebrauchtes) Gerät oder Erstattung des Zeitwertes.
Umtauschen wird man das Gerät wohl kaum.