Lohnsteuerjahresausgleich notwendig?
Falls jemand keinerlei Einkommen hat, auch kein ALG oder Krankengeld, eine NV-Bescheinigung hat, um keine Kapitalertragsteuer zu zahlen, aber seine Krankenkassenbeiträge selbst zahlt, sowie Versicherungen und Handwerkerrechnungen gezahlt hat, muss bzw. soll man dann einen Lohnsteuerjahresausgleich machen?
2 Antworten
Die Frage stellt sich nicht, denn den Lohnsteuerjahresausgleich müsste ein Arbeitgeber machen. Ohne Arbeitgeber kein Ausgleich notwendig.
Und nein eine Steuererklärung macht hier auch keinen Sinn, denn es wurden keine Steuern gezahlt, ein Verlust kann nicht aufgebaut werden und eine Abgabeverpflichtung besteht in dem Beispiel auch nicht.
Falls jemand keinerlei Einkommen hat, auch kein ALG oder Krankengeld, eine NV-Bescheinigung hat, um keine Kapitalertragsteuer zu zahlen, aber seine Krankenkassenbeiträge selbst zahlt, sowie Versicherungen und Handwerkerrechnungen gezahlt hat, muss bzw. soll man dann einen Lohnsteuerjahresausgleich machen?
Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann nach § 42b EStG nur ein Arbeitgeber machen. Jemand ohne Einkommen hat logischerweise keinen Arbeitgeber.
Eine Privatperson kann nur eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wer keine Steuern bezahlt, kann auch keine Steuern erstattet bekommen. Da lohnt sich eine freiwillige Erklärung nicht. Sofern eine Abgabepflicht besteht, stellt sich die Frage eh nicht, denn dann muss man eine Steuererklärung abgeben.