Lipglosse selber herstellen und verkaufen?
Hallo liebe Leute,
weiß jemand von euch, wie folgende Rechtslage aussieht? :
Ich würde gerne eine fertige Lipgloss-Base im Internet bestellen und diese beispielsweise mit getrockneten Blumen verfeinern und in Tuben abfüllen und diese dann online verkaufen.
Jetzt zu meiner Frage: Darf ich sowas "selbstgemachtes" überhaupt verkaufen? An sich ist das ja nicht schädlich, da ich die Base nicht selbst anmische sondern bestelle und somit auch die Inhaltsstoffe nicht verändere. Ich füge nur Blumen etc. hinzu, welche ja nicht auf die Lippen aufgetragen werden sondern in der Tube bleiben. Kennt sich da jemand aus?
Danke vorab!
LG
3 Antworten
Zu den von Dir einzuhaltenden Hygienebestimmungen und -vorschriften werden Dir sicher noch andere was schreiben.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts:
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Falls meine Umsätze allerdings steigen, kann ich ja auch noch nachträglich ein Gewerbe anmelden.
Sorry, aber Du hast es nicht verstanden:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht; und nicht erst dann, wenn Deine Umsätze steigen und auch nicht nachträglich.
Dürfte ich denn (wenn alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden) mit selbst gemachtem Lipgloss handeln? Oder brauche ich dafür Lizenzen und eine Chargennr. etc?
Darüber musst Du Dich schon selbst informieren.
Die Blume kann ja auch Stoffe in die Base abgeben. Siehe Tee und das sind meist nur die Blätter ;)
die Idee ist nicht schlecht, ich denke schon das u es verkaufen darfst wenn du die Hygiene einhältst. Hast du denn schon ausreichend Kunden für das Produkt?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich würde allerdings nur nebenberuflich damit handeln, sprich es wird sicher am Anfang nichts großes dabei rum kommen. Ich mache es eher, weil ich Freude daran habe. Falls meine Umsätze allerdings steigen, kann ich ja auch noch nachträglich ein Gewerbe anmelden.
Dürfte ich denn (wenn alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden) mit selbst gemachtem Lipgloss handeln? Oder brauche ich dafür Lizenzen und eine Chargennr. etc?