Darf ich selbstgebastelte Sachen auf der Straße verkaufen?
Hallo ich bins nochmal :-) Nicht wundern dass die Frage hier nochmal steht, aber ich würde sie gerne noch etwas verfeinern :D also das mit dem Muffins verkaufen ist zu schwierig wegen dem Gesundheitsamt und allem. Da kostet allein dieser Schein schon 20 euro und das finde ich zu viel. Da ich mit selbstgemachtem Hundespielzeug (Kaukordeln) übers Internet schon relativ viel Erfolg hatte (200 euro eingenommen) habe ich mir jetzt überlegt doch lieber diese auf der Straße zu verkaufen statt Muffins. Ich habe mich auch mitlerweile über diesen Reisegewerbeschein erkundigt, doch da steht überall dabei "bei regelmäßigen Verkäufen" und "wenn man einen Stand hat und somit die Straße zum Teil belegt". Ich will aber keinen Stand und es soll eine einmalige Aktion sein. Ich wollte eigentlich nur mit einem Korb durch die Straßen laufen, mehr nicht ... ich will mich nirgends hinstellen und den Weg versperren, sondern rumlaufen und die Leute direkt drauf ansprechen. Brauch ich also hierfür wirklich einen Schein ?? Danke im Vorraus Lg
8 Antworten
Du wirst auch einen Gewerbeschein brauchen, wenn du deine Sachen über das Internet Verkaufst.
Ansonsten begehst du Steuerhinterziehung. Und glaube mir negativ willst du mit dem Finanzamt nicht zu tun haben.
lg
Hallo Team,
wie es aussieht, möchtest du Geld verdenen ohne zu investieren. Ich rate Dir, dass du einmal zur IHK oder Wirtschaftsförderung in deiner stadt gehst. Diese bieten kostenlose Informationsgespräche an.
Hier wird man dir sagen, was du wann, wie zu machen hast.
Ich denke nicht, dass du dafür einen Schein brauchst... Ich bin kein Experte, aber es wäre doch ziemlich unnötig für sowas einen Schein zu verlangen.
Dreamfire: Wenn du nix von der Materie verstehst, warum antwortest du denn hier ? Wir sind doch nicht im Ratequiz.
Gell, das fände ich nämlich auch :( weil ich stehe ja nirgends und versperre mit meinem Stand teile des Weges, ich lauf ja rum
Es gibt 3 Arten von Gewerbe: Stehendes Gewerbe mit einem festen Betriebssitz (Gewerbeschein gem. § 14 GewO), Reisegewerbe (Reisegewerbekarte §§ 55 ff GewO) und das Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe (§§ 64 ff GewO).
Was du vorhast ist eindeutig Reisegewerbe. Dabei ist es egal, ob du irgendwo einen Stand hast, von Tür zu Tür gehst oder die Leute auf der Straße ansprichst. Dafür ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Und für dein über das Internet vertriebene Hundespielzeug hättest du schon längst ein stehendes Gewerbe anmelden müssen !
Irgendwelche Freigrenzen für Umsatz oder Gewinn gibt es im Gewerberecht nicht !
Wer Sachen zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) herstellt und anbietet, betreibt schon ein Gewerbe. Und das ist gem. § 14 GewO anzumelden.
1. Brauchst Du eine Gwerbeschein
2. Müssen die Waren mit einer Zutatenliste versehen sein, zumindest muss man sie am Stand aushängen haben.
Und wenn ich mich nicht irre, war da noch das Gesundheitszeugnis!?
Ich will aber keinen Stand und es soll eine einmalige Aktion sein. Ich wollte eigentlich nur mit einem Korb durch die Straßen laufen, mehr nicht ... ich will mich nirgends hinstellen und den Weg versperren, sondern rumlaufen und die Leute direkt drauf ansprechen.
Kann sehr teuer werden.
Lasse es lieber sein.
Da ist es besser man setzt sich auf den Boden und stellt einen Hut davor. :-)
MfG
Ich hab das ja aber im ebay und auf der Flohmarkt App Shpock verkauft, warum muss ich da Gewerbe anmelden ?!