Leistungsübernahme Pflicht bei Uniwechsel?
Hallo, und zwar geht es um folgendes: ich studiere an einer Uni Chemie Bachelor(Prüfungsanspruch besteht noch) und würde gerne an eine andere Uni (anderes Bundesland) wechseln aber im selben Studienfach bleiben. An der neuen Uni ist der Studiengang nicht beschränkt, d.h. ich kann mich einfach so einschreiben. Ich weiß, dass wenn ich in ein höheres Semester möchte, ich meine bisherigen Leistungen prüfen und teilweise anerkennen lassen kann. Aber wie sieht es aus wenn ich wieder im 1. Semester beginnen möchte (aus gesundheitlichen Gründen waren die Noten nicht so toll)? Habe ich die Pflicht der Uni mitzuteilen dass ich bereits in diesem Fach ein paar Semester studiert habe? Oder ist denen egal in welchem Semester ich beginne? Grüße
4 Antworten
Ich habe auch die uni gewechselt, bin aber beim selben studienfach geblieben und hab im 1. Semester wieder angefangen (lag am komplett anderen Studienplan der 1. Uni). Dabei konnte ich mir aussuchen, was ich mir anrechnen lassen kann und was nicht. Eine Veranstaltung hab ich mir z.B. Nicht anrechnen lassen, weil die note unterirdisch war und ich noch ein Praktikum an der neuen uni machen muss. Ruf am besten mal beim studienbüro der neuen uni an und frag die, wie die das machen :)
Du musst denen sagen, dass du schon in diesem Fach studiert hast und brauchst ein Zertifikat, dass du noch Prüfungsanspruch hast. Beim anrechnen musst du dich mit der Uni in Verbindung setzten, da einige die Studenten aussuchen lassen, welche Prüfungen sie anrechnen sollen.
Wenn du im gleichen Studienfach bleibst, ja (zumindest in Österreich ist das so).
Ja du bist verpflichtet denen mitzuteilen in welchen Vorlesungen usw. du schon Prüfungen abgeschlossen hast. Du kannst nicht einfach "die Prüfung nochmal schreiben" an ner anderen Uni
Die lassen sich die Immatrikulation/Exmatrikulation der vorherigen Uni vorlegen und da ist auch hinterlegt an welchen Prüfungen du teilgenommen hast (aka Studienbuch) Und wenn du behauptest du hättest noch nie studiert kann das ganz blöd über die Krankenkasse rauskommen
in wie weit können die das denn überprüfen? die können ja nicht 100 Deutsche Hochschulen anschreiben und fragen hat Herr XY bei euch mal studiert? Nicht das ich das so machen würde,^^