Lehrling begeht Diebstahl?
Hallo,
mein Lehrling rief mich heute an und beichtete, dass er die Kasse am Sonntag leergeräumt hat. Das ist natürlich nicht zu gedulden, daher bekommt er von mir die Entlassung (Vorzeitige Auflösung durch den Lehrberechtigten}.Er hat noch einige Urlaubstage, die er noch nicht genutzt hat, muss ich ihm die Tage vor der Entlassung zahlen oder nicht, da er Diebstahl begangen hat ? ARBEITSPLATZ IST IN ÖSTERREICH
Danke
9 Antworten
Das ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Mache es vorsichtshalber. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Also in Deutschland ist Diebstahl ein Grund zur fristlosen Kündigung, dabei verfällt auch der Urlaubsanspruch.
ich denke nein, das ist ja quasi eine fristlose kündigung
Auch bei einer fristlosen Kündigung kann man Urlaubstage nicht einfach verfallen lassen
Kann ich die Ausbildungstelle haben?
Alles klar. Habe ja um diese Uhrzeit nichts anderes zu tun und frage hier so eine Frage ?
Ist nur Fake, vor 1 Jahr hast du anscheinend gerade erst eine AUsbilung angefangen und nun kündigst du Mitarbeiter und verwaltest die Finanzen - im 2 Lehrjahr? Schlechter troll.
Genauso ist es. :) Ja, ich hatte eine Ausbildung angefangen, die ich dann abgebrochen habe, da ich es nicht wollte. Habe einen guten Freund, mit dem wir uns in Punkto Telekommunikation selbstständig gemacht haben ;) weitere FRAGEN ? :)
Hör auf zu Lügen und ohne Ausbildung kann man niemanden ausbilden. Geschichten aus den Paulanergarten, ich habe deine Spielchen durchschaut.
alles gut :)) wenn man das nötige Geld hat, braucht man keine Ausbildung
Schade das du mich ignorierst, ich wollte dich heiraten und dir bei der Arbeit helfen, zusammen hätten wir viel erreicht.Ich mag dich trotzdem *küsschen. Wenn du Business tipps brauchst, melden :)
Interessiert hier wohl kaum jemanden
Ich würde da an deiner Stelle Rat bei der WKO einholen - gerade bei der Entlassung kann man schnell formal etwas falsch machen.
Urlaubsanspruch verfällt üblicherweise nicht bei Entlassung, aber bei Lehrlingen mag es andere Regelungen geben.
Muss ich ihm denn die Urlaubstage trotzdem auszahlen ?