Lehrgangsbescheinigung Feuerwehr
Hallo zusammen,
evtl. kann mir einer von Euch helfen.
Ich habe vor ca. 20 Jahren einen Feuerwehrlehrgang auf Kreisebene besucht. Durch mehrere Umzüge habe ich den Nachweis "verlegt". Auf Nachfrage bei der Ortsfeuerwehr, Stadtbrandmeister, Gemeinde wurde mir gesagt, dass keine Unterlagen in meiner Personalakte vorhanden sind.
Wie komme ich jetzt noch an den Nachweis des Lehrganges???
Danke für Eure Hilfe
8 Antworten
Frag beim Kreis direkt nach. Die Unterlagen müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. In welchem Kreis/Bundesland wohnst du?
Entweder wendest du dich an den KBM oder direkt an die Kreisverwaltung (Ordnungsamt). Im LOS-Kreis hätte ich dir weiter helfen können ;-)
Ordnungsamt...... hmmm das ist auch eine Idee. Wird ich morgen mal ausprobieren. Danke für die Hilfe!
Gerne. Das Dezernat Brandschutz läuft übers Ordnungsamt.
Versuch es doch über den damaligen Ausbildungsleiter, sofern der noch aufzutreiben ist.
Wende dich an den Kreisausbildungsleiter des Landkreises, in dem Du den Lehrgang gemacht hast, er sollte noch Bescheinigungen oder andere Unterlagen über die Lehrgangsteilnehmer haben.
Hätte, könnte, sollte ... Das Atemschutz-Nachweisheft ist kein offizieller Nachweis für den bestandenen Lehrgang. Außerdem werden die nicht überall geführt. Ich habe mir ein Duplikat beim Sachbearbeiter Brandschutz im der Kreisverwaltung abgeholt. Das war allerdings noch keine 20 Jahre alt.... Ansonsten lass dir eine Bescheinigung von deinem Amt oder Gemeinde ausstellen, in der dir bestätigt wird, dass du AGT bist. Vlt reicht das ja.
Wenn du AGT bist müsstest du ja auch ein Atemschutznachweisbuch haben. Siehe Pkt 9.1 der FwDV 7. Dort sollte auch stehen wo und wann du ausgebildet wurdest. Außerdem stehen da deine Untersuchungen, Belastungsübungen und Einsätze drin. Das sollte deiner neuen Feuerwehr doch als Nachweis reichen. Da die AGT-Ausbildung beim Kreis angesiedelt ist muss es dort auch einen Nachweis geben. Viel Erfolg bei der Suche.
Atemschutznachweisbuch? So etwas gab es vor 20 Jahren noch nicht! Bei uns hat der Gruppenführer die Listen der ärztlichen Untersuchungen geführt
Ja in den letzten 20 Jahren hat sich in der FwDV 7 schon einiges getan. Die Untersuchung ist das eine. Es gibt aber noch mehr Bedingungen an die ein Einsatz unter schwerem Atemschutz geknüpft ist. Daher sollte müssen auch Belastungsübungen und Einsätze dokumentiert werden.
Wenn du AGT bist müsstest du ja auch ein Atemschutznachweisbuch haben.
Der Konjunktiv bei "müssen" ist sehr richtig gesetzt. Das gibt es so nicht überall.....
NRW Kreis Wesel vom Kreis Kleve (Nachbarkreis) weiss ich, dass die Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahrt werden.
Geh ich dann über den Kreisbrandmeister oder die Leitstelle??? (Die werden sich bedanken)