Du hast schon eine Reihe Antworten bekommen, nur noch keine wirklich richtige. ;-)
Eine Brandwand muss grundsätzlich aus einem nichtbrennbaren Baustoff bestehen. Es dürfen auch keine brennbaren Bestandteile im Material enthalten sein (wie z.B. bei Gipskartonplatten).
Die Brandwand muss einer definierten Beflammung über 90 Minuten standhalten, darf in dieser Zeit nicht einstürzen, Flammen durchlassen, oder erheblich zu heiß oder zu undicht werden. Die Wand muss nach den 90 Minuten Beflammung noch einem definierten seitlichen Stoß widerstehen können, ohne einzustürzen.
Eine Brandwand muss durchgängig durch alle Stockwerke in einem Gebäude verlaufen, und in der Regel 30 cm über die Dachhaut geführt sein. Bei nebeneinander stehenden Gebäuden verschiedener Höhe mit einer Brandwand dazwischen, ist das höhere Gebäude ausschlaggebend.
Eine Brandwand muss statisch vom Gebäude getrennt sein, darf also z.B. nicht durch sich ausdehnende Bauteile des Gebäudes im Brandfall "umgeschubst" werden. Bauteile müssen an die Brandwand korrekt angebaut werden, damit die Brandwand nicht negativ beeinflusst wird.
ALLE Öffnungen in Brandwänden müssen so ausgeführt sein, dass sie im Brandfall für 90 Minuten einer einseitigen Beflammung standhalten. Das betrifft Türen, Tore, Fenster, Klappen, Schächte, Rohre, Kabel uvm. Sie müssen ggf. im Brandfall automatisch schließen, damit eine Brandausbreitung durch die Wand verhindert wird.
Und weil das alles noch nicht genügt, müssen alle Bauteile geprüft sein, brauchen also eine Bescheinigung, dass sie das können, was sie sollen. Dazu müssen sie auch noch fachgerecht eingebaut werden, weil sie ja sonst nicht in dem Zustand sind, in dem sie geprüft wurden. Was "fachgerecht" ist, bestimmen i.d.R. die Hersteller der Teile. Und der fachgerechte Einbau muss dokumentiert sein.
Ich möchte an dieser Stelle dringendst davon abraten, zu versuchen, eine Brandwand in Eigenregie, also ohne Begleitung eines Fachmannes zu errichten. Das wird schiefgehen.