Kann es in Baden Württemberg passieren, dass man ins Mündliche Abi muss, wenn man die schriftliche Prüfung aber besteht?
Unser Deutschlehrer hat uns gesagt, dass die theoretische Möglichkeit besteht, dass ein Vorsitzender einer Prüfungskommission oder so festlegen kann, dass man eine mündliche Zusatzprüfung in einem der schriftlichen Fächer machen muss, das sei aber noch nie vorgekommen (also wie gesagt, wenn man das schriftliche bestanden hat, dass man ins mündliche muss, wenn man schriftlich unterpunktet, ist mir schon klar). Ich dachte auch, dass es in BW nicht mehr so ist, dass man bei einer bestimmten Abweichung der Noten ins Mündliche muss, jetzt scheint das ja aber theoretisch doch möglich zu sein...weiß da jemand bescheid? Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)