Lehrer/In hat einen/mehrere Lieblingsschüler/Innen - rechtlich erlaubt?
Es gibt Fälle, wo eine LehrerIn eine/n / mehrere Lieblingsschülerinnen hat, und dadurch es sein kann, dass diese ein freundschaftsähnliches Verhältnis haben könnten (Die Frage, ob es berechtigt ist, dass ein Schüler und ein Lehrer im echten Leben befreundet sind, wird oft gestellt, daher gehe ich auf diese nicht ein). Darin besteht ja auch die Gefahr, dass die Lehrperson eben diese bevorzugen könnte. Nun ist die Frage, ob eine Lehrperson einen/mehrere Lieblingsschüler haben darf. Rechtlich oder eigene Meinung, das ist bei den Antworten mir egal, solange sie nicht beleidigend sind.
Ich gehe selbstverständlich auch nicht auf die Frage ein, ob die Lehrperson eine Beziehung haben darf mit einem Schüler, da diese Frage ja auch rechtlich gesehen beantwortet worden ist, daher auch keine Antworten über solche. Aber ich kann euch dazu eines sagen, dass ich so etwas nicht in Ordnung finde, da der eine und der andere eben auf verschiedenen Ebenen sind.
- marchofflames
5 Antworten
Ein Lehrer ist auch nur ein Mensch wie jeder andere auch, mit all seinen Stärken und Schwächen behaftet. Anders ausgedrückt, natürlich sollte ein Lehrer sich darum bemühen seine Schüler gleich zu behandeln und keinen dem anderen gegenüber vorzuziehen. Allerdings kann auch er kaum verhindern, das bestimmte Schüler so zu sagen seine Sympathie in einem größeren Umfang genießen als andere. Wichtig ist dabei, das er dennoch sich um eine objektive Gleichbehandlung aller im unterstellten Schüler bemüht was er in der Regel auch tun wird.
Es gibt ein Gesetz was verbietet, dass Schüler in die privatsphäre eines Lehrers reinfuscht z.B darf dein Lehrer dich nich auf Facebook adden oder sowas. Das ein Lehrer sich gut mit einem Schüler versteht ist aber völlig in Ordnung jedoch darf er diesen nicht den anderen vorziehen wenn es um Unterricht geht (selbstverständlich) Seid nicht voreilig! Wenn ihr wirklich glaubt er behandelt euch anders als die eine da,schreibt genau auf was ihr beonachtet und wann das passiert ist. Dann können euch Verbondungslehrer/Schülersprecher weiter helfen:)
Es gibt kein gesetz, das sowas verbietet.
Pädagogisch gesehen sollte die Lehrkraft natürlich jeden Schüler objektiv gleich bewerten und ein gleiches verhältnis zu jedem Schüler haben.
Da das aber menschen sind, geht das eben nicht.
Eine Lehrkraft darf nicht einen Schüler aufgrund von persönlichen Präferenzen besser behandeln oder Vorteile gewähren.
So weit die Theorie. Das aber Menschen unmöglich rein sachliche Roboter ohne Emotionen sein können ist auch klar.
Wenn Du den Stoff lernst und kannst, Dich im Unterricht vernünftig benimmst, wirst Du auch ohne "Lehrers Liebling" zu sein, gute Noten und einen guten Abschluss bekommen.
freundliche Grüße
Martin
Du brauchst schon handfeste Beweise, dass da jemand bevorzugt wird. Beispielsweise: Diktat mit 2 Fehlern gibt bei einem ne Zwei, beim anderen eine Drei.
Einfach nur zu sagen "Der hat mich nicht lieb", wird eher zu Schmunzlern bei der Schulleitung führen. Menschlich absolut verständlich, wenn ein Lehrer keinen intensiven Kontakt mit ... ich spinne mal... renitenten Problemschülern ( und deren Eltern^^) pflegen möchte.