Doch, das geht. Musst ja Startort angeben. Dort schreibst Du dann eben München statt Karlsruhe rein.

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Nee, dürfen darfst Du nicht. Ist Körperverletzung und wird Knast bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

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Also steht es im Mietvertrag und wurde nur falsch aufsummiert?

Klar musst Du es zahlen. Es ist vertraglich vereinbart und Du nutzt es, warum sollte ein Rechenfehler etwas daran ändern? Als Strafe fürs Falschrechnen? Nein, Du bist genauso verantwortlich, Deinen Part zu erfüllen. Miete ist außerdem eine Bringschuld.

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Du bist für diese Tätigkeit eingestellt.

Wenn Deine Krankheit es nicht zulässt, dort zu arbeiten, dann kannst Du die Arbeit nicht mehr ausführen und musst Dir eine neue Arbeitsstelle suchen. Ist dieses Attest eine Krankschreibung oder eine Bescheinigung darüber, dass Du nicht im Kalten arbeiten darfst?

Du solltest zu Deinem AG gehen und das Attest vorlegen und mit ihm besprechen, ob es Alternativen für Dich gibt. Wenn Dein AG aber keine sieht, wirst Du deinen Arbeitsplatz verlieren.

Besprich Dich schon einmal mit der Arbeitsagnetur und der rentenkasse, welche Alternativen es für Dich gibt, denn Lager ist immer kalt.

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Mit 13 würde ich ganz sicher meiner Tochter nicht erlauben, allein Urlaub in der Großstadt zu machen. Möglicherweise gibt es geführte Jugendreisen, die betreut werden, die ins Frankfurter Umland gehen und bei denen dann auch Ausflüge nach Frankfurt gemacht werden. Ich würde mich in einem Reisebüro beraten lassen, die auch Jugendreisen anbieten. Allerdings ist es auch ganz schön spät für sowas. Wahrscheinlich ist schon alles ausgebucht.

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Vater lässt 16 jährigen Sohn nachts in der Stadt sitzen. Ist das eine Aufsichtspflichtverletzung?

Mein 16 jähriger Sohn lebt bei mir. Er war über das Wochenende beim Vater zu Besuch.Der Wohnsitz des Vaters ist 180 km entfernt von unserem Wohnsitz. Mein Sohn durfte mit Einverständnis des Vaters in die 25 km entfernte Stadt zur Kirmes. Es war vereinbart das mein Sohn mit dem Bus um 23h wieder zuhause sein sollte. Nun war es so, das mein Sohn den letzen Bus verpasst hatte. Er hat beim Vater angerufen und ihn gebeten ihn abzuholen,da es auch keine weiteren Möglichkeiten gab anders den Heimweg anzutreten.Der Vater hat unserem Sohn jedoch unmißverständlich zu verstehen gegeben das er dann "auf der Parkbank nächtigen solle,oder"nach Hause laufen solle" und hat das Telefonat beeendet.Mein Sohn hat weitere Male beim Vater angerufen weil er zunächst dachte das der Vater verärgert sei und ihn bestimmt holt.Das war nicht der Fall!Mein Sohn hat nach 1,5 Std hin u her dann bei mir angerufen.Ich habe telefonischen Kontakt zum Vater aufgenommen und ihn abermals gebeten unseren Sohn abzuholen.Mir wurde dieses auch verweigert mit der Begründung er wolle seine Ruhe und schlafen.Auch auf meinen Hinweis das ich dann notgedrungen die Polizei rufen muss blieb es dabei.Ich habe daraufhin die Polizei gerufen und bin nachts 180km gefahren um meinen Sohn dort abzuholen.Ich war fassungslos und bin es noch jetzt,denn mir wurde gesagt das ich ihn leider nicht anzeigen kann da es keine Straftat wäre!Vielmehr hat man mich an das Jugendamt verwiesen.Dort war ich.Das Jugendamt will lediglich vermitteln das soetwas nicht mehr vorkommt.Mein Sohn lehnt den weiteren Umgang ab.Kann es sein das der Vater nun so damit durchkommt?

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Das ist eine bittere Erfahrung. So sehr ich auch ein Verfechter von Fehlverhalten und Konsequenz daraus bin, ist der Vater hier zu weit gegangen.

Aber ich verstehe Deine letzte Frage nicht. Was meinst Du damit, ob der Vater damit durchkommt? Was sollte denn Deiner Meinung nach jetzt mit ihm geschehen?

Er hat sich doch ins eigene Fleisch geschnitten: sein Sohn will ihn jetzt nicht mehr sehen.

Und was Gutes hat es doch: Dein Sohn weiß jetzt, dass es ungemütlich werden kann, wenn er Vereinbarungen nicht einhält und er weiß weiter, dass er sich im Notfall auf seine Mutter verlassen kann.

Nach dem ersten Schreck wäre es gut, wenn Ihr es unter schlechte Erfahrung verbucht und gut sein lasst.

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Du wirst Dir wohl die Hotline antun müssen.

Ob die Einzelbuchung als Erwachsener möglich ist udn das Kind dann mitgenommen wird, kann Dir hier doch niemand verbindlich beantworten.

Sicher, dass das Geburtsdatum kein Pflichtfeld ist?

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Heute läuft Reliogionsunterricht anders ab. Es wird über die verschiedenen Religionen gesprochen und es gibt viele Projekte.

Warum interessiert Dich das?

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Wer hat denn diese Mängel verursacht? Und wie sollen die Mängel mittels Teppichen oder Sisalschnüre behoben werden?

Wenn er Katzenhaltung erlaubt, sollten diese Schäden als normale Abnutzung geduldet werden müssen (sofern es sich um übliche Spuren handelt und die Katzen nicht ihre Krallen daran gewetzt haben) und dürften nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Warum will er diese Schäden beheben? Ihr wohnt doch noch drin. Wie hat er die Schäden festgestellt?

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Wer wirklich schon einen Ausbildungsplatz hat (mit Vertrag?), hat vielleicht Glück und kommt damit durch.

Bei Bewerbungen allerdings hast Du völlig Recht. Darauf wird stark geachtet, denn wer will schon jemanden, der schwänzt und dann vielleicht nicht zur Arbeit kommt oder nicht zur Berufsschule geht?

Bei uns werden Bewerbungen mit unentschuldigten Fehlzeiten rigoros aussortiert.

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Nein, auch 37 Stunden gelten als Vollzeitbeschäftigung. Davon habt Ihr ja nicht mehr Geld (übrigens: arbeitet er auch real drei Stunden weniger oder ist das nur Augenwischerei?).

Keine Sorge.

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Wenn Du arbeiten gehen solltest, dann musst Du auch schlafen.

Ansonsten wie die anderen schrieben, das Wickeln und schlafen legen übernehmen. Andererseits: teilt Euch den Job. Wenn morgens beide Elternteile fix und fertig sind, ist auch keinem geholfen. Wenn sich die Mutter nachts kümmert, könntest Du tagsüber mit den Kleinen spazieren gehen oder sie sonstwie betüddeln, so dass Deine Partnerin sich mal hinlegen kann.

Und wenn sie ein Kind stillt, könntest Du Dich um das andere kümmern, sollte es schreien. Dann macht das nicht so viel Stress.

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Weil gerade jetzt der arabische Raum so instabil ist. Vor allem Länder wie Syrien, die selbst lange als Aufnahmeländer galten, selbst reich sind und jetzt im Krieg versinken.

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Nein, das wird nicht erstattet.

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Eine Doktorarbeit hat nichts mit dem Alter zu tun, sondern setzt ein abgeschlossenes Studium voraus.

Wenn Du also über Bücher schreiben möchtest, solltest Du Literaturwissenschaft studieren. Danach musst Du eine Doktorandenstelle finden und zu dem Thema forschen. Dann kannst Du Deine Doktorarbeit schreiben.

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