Lehrer bestraft mich wegen Vollmonk. Darf er?
Hallo, ich bin 15 und gehe in die 9. Klasse der Hauptschule. Lehrer von Mathe nannte mich Vollchecker, als ich nicht so geantwortet hatte wie er wollte... Dann habe ich ihn zurück gesagt er ein Vollmonk. Er regt sich auf und sagt ich musse eine Stunde nachsitzen. Dann meinte ich er habe kein Selbstbewusstsein, wenn er so drauf reagiert. Und dann er verdonnert mich zu zwei Stunden statt einer...
Ich wollte zum Direktor, mich beschweren, aber er wahr nicht da. Sollte ich es morgen noch mal versuchen oder aussichtlos?
6 Antworten
Hallo JamesW,
vorausgesetzt, dass deine Angaben stimmen: Da gibt es so ein Prinzip, dass der Lehrer als Vorbild sich so äußert, dass der Schüler das lernt und sich ebenfalls so äußert. Das sind sogenannte sozial reversible Äußerungen.
Das heißt im Klartext: Wenn der Lehrer euch beibringt, dass man andere Leute mit Vollchecker bezeichnen kann, dann hast du das bei ihm gelernt und darfst ihn auch als Vollmonk bezeichnen.
Was das Nachsitzen angeht, gehst du mal hierhin:
http://www.brunkau.de/Seminar/Vorgaben/ASchO.pdf
Hier dann unter § 13, Erzieherische Einwirkung.
Das kannst du dir kopieren und dem Lehrer zeigen. Da wirst du feststellen, dass es Nachsitzen überhaupt nicht mehr gibt.
Meine Empfehlung wäre, dass du versuchst, mit dem Lehrer in Ruhe ein Gespräch zu führen. Da du ja vorher anscheinend irgendetwas verkehrt gemacht hast, entschuldigst du dich zunächst dafür, nennst ihm dann den Begriff "Reversible Äußerungen" und zeigst ihm den § 13 der Allgemeinen Schulordnung. Du fragst ihn, ob man sich nicht auf einer Grundlage einigen könnte, mit der alle zufrieden sind.
Wenn das nicht klappt, schaltest du deine Eltern ein und ihr vereinbart einen Termin bei der Schulleitung.
.Hallo sdasdasrsa,
http://www.brunkau.de/Seminar/Vorgaben/ASchO.pdf
Unter diesem Link findest du die ASchO für NW, hier unter § 13
(2)
Unter Berücksichtigung erzieherischer Grundsätze soll die Lehrerin oder der Lehrer in eigener Verantwortung das Erziehungsmittel wählen,welches der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird. (3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ....., die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, ......
Das ist der einzige Punkt, unter dem überhaupt außerhalb der Unterrichtszeit ein Schüler disziplinarisch dabehalten werden kann. Sonst taucht der Begriff "Nachsitzen" nirgends auf.
Du schaltest also deine Eltern ein. Denen soll der Lehrer nachweisen, dass du keine Hausarbeiten gemacht hast, dass er für das Nacharbeiten die Eltern benachrichtigt hat und wo überhaupt in den Schulgesetzen etwas von Nachsitzen steht. - Das dürfte ihm schwerfallen.
Übrigens, wenn du unsicher bist: Druck dir meinen Text aus und nimm ihn zum Gespräch mit.
Da er dir, mit dem Stock die Finger nicht mehr brechen darf, hat er richtig reagiert…
… meine Meinung….
Ja beschwere dich , sag dem Direx das gleiche, wenn er dir keine befriedigende Antwort gibt, er wird sich freuen ;-)
Beschwere dich ruhig am besten beim Direktor
Nein, beschwer Dich ruhig
bei mir war das auch so
meine lehrerin meinte einfach so (weil sie mich ncith mag) dass ich nachsitzen soll und sagt dann :Na dann sage ich einfach dass du deine hausaufegaben nicht machst
kannst du mir helfen beim suchen von dem paragraph dass man nicht nahsitzen darf?
Würde mich sehr freuen