Lederjacke gerissen beim anziehen, Gewährleistung?
Hallo,
nach ca 1,5 Jahren ist mir meine Velourslederjacke gerissen, als ich den Ärmel runtergezogen habe, hat mein Daumen das Leder zerissen.
Meine Frage ist jetzt, ob das überhaupt noch unter der Gewährleistung fällt, da bereits beim Kauf Mängel vorhanden waren, wie schlechte Verarbeitung und gerissenes Leder an der Innenseite.
Ich gehe von falsch verarbeitetem Leder aus.
Was meint Ihr dazu?
5 Antworten
Die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung sieht so aus:
Bis 6 Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden deine Schuld war, wenn er nichts ersetzen möchte.
Dann erfolgt die Beweislastumkehr:
Vom 7. Monat bis zum Ende der gesetzlichen Frist (2 Jahre) musst DU beweisen, dass die Sache schon beim Kauf nicht in Ordnung war.
Und beweisen heißt in beiden Fällen beweisen - eine bloße Vermutung im Sinne von "Ich kann es mir nicht anders erklären" reicht nicht.
Mag sein, dass das eine oder andere Geschäft sich trotzdem kulant zeigt, damit rechnen solltest du aber nicht...
PS: Veloursleder ist extrem empfindlich und muss entsprechend gepflegt werden, je preiswerter das Leder, desto "anfälliger" ist es bei Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung. Wenn es also unbedingt eine günstige Lederjacke sein soll, kauf dir lieber eine gute gebrauchte oder wenigstens ein Modell aus Glattleder. Und ein vernünftiges Pflegemittel.
Du müsstest nachweisen können, dass dieser Fehler schon beim Kauf vorlag! Das dürfte schwierig werden
Einfach dem Händler das zeigen ..
Ich hatte eine Hose von Wallbusch da war der Hosenboden durchgescheuert vom Sitzen im Büro.
Die Hose hatte 3 Jahre Garantie. Ich habe diese eingeschickt.
Wurde anstandslos sofort gegen eine neue Ausgetauscht.
Nach 1 1/2 Jahren mit Sicherheit nicht
Nein, nach 1 1/2 Jahren gibt es keine Gewährleistung mehr
Oh, danke für Ihre Antwort. Ich dachte immer die Gewährleistung beträgt 2 Jahre bei Neuware. Scheint wohl anders bei Kleidung.
Wenn beim Kauf bereits Mängel vorhanden waren und das waren ja einige, kann man nicht noch auf Gewährleistung hoffen
Gerade das ist die Gewährleistung! Diese gilt nur für Mängel, die schon bei Übergabe vorhanden waren!
Doch, gerade und auch eigentlich NUR dann! Dafuer ist die sog. "Gewaehrleistung" ja schliesslich da. Der Haemdler haftet fuer Maengel, die bereits bei der Uebergabe des Artikels an den Kaeufer vorhanden oder angelegt waren.
Ob der FS hier aber wirklich nachweisen kann, dass vor eineinhalb Jahren bereits ein Mangel vorgelegen hat, ist dann wieder eine andere Frage.
Das ergibt Sinn! Danke für die ausführliche Antwort und Tipps.
Das nächste mal wird es also ein Glattleder oder ein anderes Velourleder außer Lamm und Schaf, da diese Jacke aus Schafsleder ist.