Lebensversicherung und Gefängnis?

5 Antworten

Die Bezugsberechtigung eines gültigen Versicherungsvertrags hat zwar weiterhin Bestand, allerdings sind die wenigsten Insassen einer Haftanstalt finanziell dazu in der Lage, einen Lebensversicherungsvertrag weiterhin zu bedienen.

Bei diesen Verträgen wird es sich also in den allermeisten Fällen um beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge handeln, so dass die fällige Leistung im Falle eines Falles nicht sonderlich hoch ausfallen kann.

Kriminelles Handeln ohne beispielsweise eine Privatinsolvenz verwirkt nicht den Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Eventuell hat die Person mit der Versicherungsgesellschaft sonstwas vereinbart... immerhin herrscht Privatautonomie (auch wenn die natürlich ein Stück weit eingeschränkt wird).

Aber grundsätzlich ist es der Versicherung egal wo du bist und wo du stirbst. Du kannst im Gefängnis, auf den Balearen oder irgendwo auf dem Meeresgrund leben, die Versicherung wird weiterlaufen, solange du sie regelmäßig mit Zahlungen bedienst und da dürfte sich auch niemand wirklich für interessieren.

Wenn der Versicherungsfall eintritt, dann bekommst du das Geld natürlich bzw. der von dir ausgewählte Begünstigte wird es wohl bekommen, wenn ein Anspruch darauf besteht. Kriminelles Handeln verwirkt eine solche Versicherung auf jeden Fall grundsätzlich nicht.

Die Versicherung gilt auch weiterhin