Leasing vor Auslieferung stornieren?

3 Antworten

Ich versuche es mal vereinfacht und ohne komplizierte Fachbegriffe auf den Punkt zu bringen.
Grundsätzlich gibt es zwei vertraglich relevante Dinge:

  • Bestellung gegenüber dem Lieferanten
  • Leasingvertrag mit dem Leasinggeber

Wenn das Objekt unverschuldet nicht geliefert wird, dann kommt auch kein Leasingvertrag zustande. Es fehlt ja ein wichtiger Bestandteil des Vertrages.

Wenn man selbst beim Lieferanten die Bestellung storniert, wird man unter Umständen schadenersatzpflichtig und muss entgangenen Gewinn und Kosten an den Leasinggeber zahlen. Dem Lieferanten gegenüber werden evtl. auch Gebühren anfallen.

In beiden Fällen ist man aber nicht verpflichtet, den Leasingvertrag über die Grundmietzeit zu bedienen. Es fehlt am geleasten Objekt und der vertragsrelevanten Übernahmeerklärung.

Macht ja auch keinen Sinn, auch für den Leasinggeber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vertrag ist Vertrag

(was steht denn drin unter Storno ?)

Hilfsweise kündigen. Aber auch dazu steht bestimmt etwas in Deinem Vertrag.

Woher ich das weiß:Hobby

man lese den Vertrag; schätze dass das nicht mehr funktionieren wird, die Zeit ist durch. Die Finanzierung ebenfalls.

laufende Verträge müssen eingehalten werden