Landschaftsgärtner, Wieviel Urlaub?

7 Antworten

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemG (ab 1. August 2013 SeeArbG), § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG. In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen

Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz. Das heißt, natürlich darf kein Angestellter 16 Stunden am Tag arbeiten. Sowas dürfen nur Selbständige.

Es ist natürlich denkbar, dass er an manchen Tagen von 6-14 Uhr arbeitet, an manchen von 10 bis 18 und an manchen von 14 bis 22 Uhr.

4 Wochen Urlaub ist denkbar.

Nein, wir haben 5 Wochen Mindesturlaub

Warg1  07.01.2015, 09:56

Gesetzlich: 24 Tage bei 6-Tage-Woche, 20 bei 5-Tage-Woche. Also stimmt die Aussage nicht für BRD:

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Der Mindesturlaub liegt bei einer 6 Tage Woche bei 24 Tagen, bei einer 5 Tage Woche bei 20 Tagen. Von daher, ja es ist möglich. Die Arbeitszeiten sind allerdings alles andere als normal, wenn er dort wirklich durchgängig arbeitet. (Irgendwelche Tarifverträge o.ä. jetzt mal außen vorgelassen. Ich weiß ja nicht wo er arbeitet)

Man hat gesetzlich Anspruch auf 24 Tage Mindesturlaub. 20 bei 5-Tage-Woche.

Auch gibt es Vorschriften zur Arbeitszeit, die eingehalten werden müssen.

Ist beides nicht der Fall, stellt sich die Frage, wer da unrechtmäßiges versucht und wer sich sang-und klanglos alles gefallen lässt.

Bernerbaer  07.01.2015, 09:56

Das stimmt so nicht! Die 24 Tage sind auf eine 6-Tage Woche gerechnet.

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