Läuft bei einem Zweitarifzähler nachts auch der Haushaltsstrom über das Niedertarifzählwerk oder NUR der Heizstrom?
Anders rum gefragt:
A. Gibt es beim Zweitarifzähler / Doppeltarifzähler zum Stromkunde hin 2 getrennte, verschiedene Abgänge für Haushaltsstrom und Heizstrom getrennt? Und das Niedertarifzählwerk wird zusammen mit dem Abgang für Heizstrom nur nachts eingeschaltet. Dann wäre der Haushaltsstrom auch "nachts teuer" (= im Hochtarif).
ODER:
B. Haben Haushaltsstrom und Heizstrom einen gemeinsamen Abgang (Verkabelung am Zähler) und NUR das Zählwerk wird quasi "ausgetauscht"? Dann würde der Heizstrom tagsüber auch den Hochtarif kosten und nachts auch der Haushaltsstrom billiger sein.
Gilt A oder B ?
3 Antworten
Weder noch. Es gilt:
C. Der Heizstrom wird immer über einen separaten Zähler getrennt vom Haushaltsstrom erfasst.
Beide Zähler können als HT/NT ausgeführt sein und von sogar von unterschiedlichen Anbietern beliefert werden. Du benötigst auf jeden Fall zwei Verträge.
Bei der Verwendung als Nachtspeicherofen gilt der NT-Impuls zusätzlich als Freigabe der Ladung. Nachladen tagsüber erfolgt dann im HT.
In einer Wärmepumpe genutzt kann man den Betrieb auch auf NT optimieren. Zusätzlich gibt es aber Sperrzeiten über den Rundsteuerempfänger.
Nebenbei: Es gibt aktuell kaum noch Anbieter, die zwischen HT und NT unterscheiden. Vor allem beim Haushaltsstrom nicht. Das wird erst wieder in anderer Form kommen, wenn die variablen Stromtarife (zwangs-)eingeführt werden.
Nachtrag: Es steht Dir natürlich frei, beides über nur einen HT/NT-Zähler zu betreiben. Dann bekommst Du aber auch keinen vergünstigten Heizstromtarif.
Wenn es einen Zähler gibt kann der ja nicht unterscheiden, ob der Strom zur Heizung oder zum Kühlschrank geht.
Daher würde ich von zwei getrennten Zählern ausgehen. Einen für den Haushaltsstrom und einen für die Heizung (mit Unterscheidung HT/NT).
So ist das zumindest bei mir (Wärmepumpe mit besonderen Tarifen).
Wenn das die Absicht des Energieversorgers ist, dass Heizung immer NT kostet, egal wann geheizt wird.
I.d.R. ist es aber so, dass je nach Uhrzeit entweder HT oder NT läuft.
Der Zähler wird vom Anbieter/Netzbetreiber gesondert durch einen Anschluss am Stromzähler gesteuert. Die Zeiten stehen für HT/NT stehen in deinem Vertrag, du kannst also zb. nach 21:00/NT günstiger Wäsche/Geschirrspülen/Duschen/Kochen und Hochverbraucher nutzen als in zb. der Zeit/HT von 06:00-21:00!
Da gibt es 3 mir bekannte verschiedene Lösungen in der Praxis.
(A) Die historisch am weitesten verbreitete ist:
- Zu einer Hochtarifzeit (HT) wird über eine Uhr der gesamte Haushalt auf eine separates Energiezählwerk geschaltet. Zugleich wird das Zuschalten der Nachtspeicherheizung blockiert.
- Zu einer Niedertarifzeit (NT) wird der gesamte Haushalt auf das Niedertarif-Zählwerk geschaltet. Zugleich wird die Aufladung der Nachtspeicherheizung frei gegeben.
(B) Die modernere Variante davon funktioniert ähnlich, aber die Umschaltzeiten resp. Umschaltbefehle werden durch ein Rundsteuersignal variabel vorgenommen. Es wird lediglich eine Mindest-Aufladezeit in einem Zeitraum von 24h garantiert (8h oder 10h). Auch kann die Aufladung unterbrochen werden.
(C) Schließlich gibt es noch die Variante, bei der fast alles so ist, wie unter (B) beschrieben, aber der Haushalt OHNE Nachtspeicher stets teuer bleibt, also beide Zählwerke unterschiedlich verschaltet sind. Auch hier ist es zeitlich nur eingeschränkt möglich, die Heizung "günstig" aufzuladen.
"Wenn es einen Zähler gibt kann der ja nicht unterscheiden, ob der Strom zur Heizung oder zum Kühlschrank geht." -> Es sei denn, die Elektriker, die die Hausinstallation machen, würden dazu gesetzlich verpflichtet, Nachtspeicher bzw. Wärme NUR auf den NT-Abgang zu hängen und alle andern Verbraucher ( Herd, Kühlschrank) auf den HT-Abgang. Dazu müsste es aber auch verschiedene Klemmen am Doppeltarif-Zähler geben ... Was ich ja nicht weiß