Ladendiebstahl wert 24,10€?
Hallo, vor kurzem wurde ich beim Ladendiebstahl erwischt,(24,10€) davor wurde ein Verfahren wegen Geringwertigkeit (4,60€) eingestellt, nun habe ich vor der Strafe Angst und bin im öffentlichen Dienst tätig und habe natürlich auch Angst davor deswegen gekündigt zu werden. Kann mir da jemand weiter helfen was da auf mich zu kommt?
3 Antworten
Guten Tag!
Der Diebstahl von geringwertigen Sachen nach §§ 242 Abs. 1, 248a StGB wird nur auf Antrag verfolgt und liegt im Bereich bis 25€ Warenwert. Damit sind Sie unterhalb dieser Grenze. Zudem handelt es sich um ein Bagatelldelikt. Solche Verfahren werden normalerweise seitens der StA eingestellt.
Allerdings handelt es sich bereits um die zweite Tat. Was konkret auf Sie zukommt, ist schwierig zu sagen. Der Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB sieht abstrakt eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Geldstrafe in Tagessätzen ist in diesem Fall nicht unwahrscheinlich. Das Verfahren könnte jedoch, wie oben bereits erwähnt, wiederum eingestellt werden. Das entscheidet aber die StA beziehungsweise sofern das Hauptverfahren eröffnet wird, das Tatgericht nach Sach- und Rechtslage. Eine Einstellung nach § 153 StPO wäre ebenfalls denkbar.
Kurz: Ihre Frage lässt sich somit konkret nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ganz lieben Dank Ihnen für die ausführliche Antwort. Erfährt der Arbeitgeber davon? Bin im öffentlichen Dienst tätig aber nicht verbeamtet, und erscheint eine Strafe im Führungszeugnis?
Mir erschließt sich nicht, warum man das, was man im Laden kaufen kann, stiehlt, anstatt es ordentlich zu bezahlen.
Welche juristische Folgen das für dich hat,kann ich dir nicht sagen- bin kein Jurist, aber da du anscheinend das zweite Mal erwischt wurdest und wahrscheinlich schon vorher mit Ladendiebstählen "erfolgreich" warst ( Wiederholungstäter) hoffe ich ,dass dir ein Gericht " Eins vor den Latz knallt" , damit du aufwachst und dein Verhalten überdenkst.
Das tut mit Leid, aber diesen Anruf hast du ja nicht zweimal bekommen. Ob ein Gericht, falls du vor einem solchen Erscheinen musst, das als Entschuldigung anerkennt, weiss ich nicht.
Danke, beim ersten Mal als es eingestellt wurde, war es nur ein Verdacht, wie geschrieben es war nie meine Absicht was zu stehlen, stand einfach nur total neben mir und hätte den Laden verlassen müssen, was könnte da jetzt auf mich zu kommen?
Eine Anzeige wegen Diebstahl und das, was folgen könnte, bespricht du am besten mit einem Anwalt.
Wie auch immer, solange du "nur" im öffentlichen Dienst arbeitest, aber nicht verbeamtet bist, erfährt dein Chef nichts.
Ich hatte einen Anruf bekommen in dem es darum ging, das meine Oma starb, dabei muß ich die Ware zusammen mit meinem Handy in die Tasche gesteckt haben, weil ich völlig neben mir stand