Einstellung eines Verfahrens. Wird es in meiner Akte stehen?

5 Antworten

In der 6. Klasse ist man 12!!!!

Nicht strafmündig, aber deliktfähig. Es kann also kein strafrechtliches Verfahren gegeben haben! Höchstens eine zivile Klage.

Gruß S.

Silva0205 
Fragesteller
 23.07.2021, 00:17

Wieso gehst du davon aus dass ich 12 war? Ich musste die 6 Klasse wiederholen und wurde erst mit 7 eingeschult.

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Silva0205 
Fragesteller
 23.07.2021, 11:52
@Sirius66

Was aha? Sonst würde ich doch garnicht fragen, wenn ich da 12 gewesen wäre. Ich muss es doch am besten wissen, was abgelaufen ist. Dann komm mir nicht mit „Es kann also kein strafrechtliches Verfahren gegeben haben“. Ist es so schwer mal was zu beantworten ohne ein blöden Kommentar?

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Sirius66  23.07.2021, 16:42
@Silva0205

Aha bedeutet aha. Ganz einfach.

Zivil- und Strafrecht wird eben oft verwechselt, darum habe ich das angezweifelt. Du erklärst es. Alles gut. Kannst dich beruhigen.

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Eingestellte Verfahren sind für 25 Jahre in deiner Akte gespeichert.

Silva0205 
Fragesteller
 22.07.2021, 18:34

Ich meine in einer Akte, die der Arbeitgeber anschauen kann

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Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Wird es in meiner Akte stehen?

Es ist die Frage, was du mit "meiner Akte" meinst. Für alles wird über dich eine Akte angelegt. Eingestellte Verfahren stehen im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister unter deinem Namen. Also deine Akte über dich.

In dieses Register kann aber kaum jemand Einblick nehmen. Worauf es dir wahrscheinlich ankommt, sind Bundeszentralregister und Führungszeugnis. In diese Register werden nur Verurteilungen eingetragen, bei letzterem sogar nur bei Verurteilungen über einem bestimmten Rahmen, oder bei mehreren Verurteilungen.