Kurs zur Tagesmutter trotz abgeschlossener Berufsausbildung zur Kinderpflegerin?
Ich weiß so ähnliche Fragen wurden schon gestellt, aber keine der Antworten und Fragen konnte mich zufriedenstellen ! Ich möchte mich gerne mit einer Freundin (wir sind beide gelernte Kinderpflegerinnen) als Tagesmütter selbstständig machen. Wir haben Berufserfahrungen von Krippenalter bis Hortalter. Wir können jedoch nicht nachvollziehen weshalb wir nun (laut Informationen aus dem Internet) extra Kurse besuchen müssen um unser Vorhaben in die Tat umzusetzen. Immerhin haben wir die Qualifikationen die in 160 Std beim Jugendamt zu erlernen sind bereits 2 Jahre in der Ausbildung gelernt und diese auch bestanden!
Wäre es möglich, dass man diese Kurse nur dann machen muss, wenn man Fördermittel des Jugendamtes bzw der Stadt in Anspruch nehmen will? Was bei uns nicht der Fall ist, weil wir das nötige Kapital bereits zur Verfügung haben.
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
3 Antworten
Der Tagesmutterkurs bezieht sich großteils auf die Verpflichtungen, Rechtsgrundlagen, Abrechnungs- sowie Steuerfragen und ähnliches, was man als Erzieher nicht so lernt. Auch wird man auf andere Altersstufen und deren Besonderheiten, Fördermöglichkeiten und solche sachen geschult. Ich kann diesen Kurs aus eigener erfahrung sehr empfehlen! Auch wird man dadurch Teil des örtlichen Netzwerkes und bekommt "Kunden" freihaus geliefert ;-)
Erstmal vielen Dank für deine Antwort! :) Ok das mit den Rechtsgrundlagen, Abrechnungs- sowie Steuerfragen ist natürlich eine tolle Sache. Und das es zu empfehlen ist , glaube ich dir aufs Wort. Meine Frage ist nur, ob es zwingend NOTWENDIG und PFLICHT ist !? Grundsätzlich sind wir auf keine Fördermittel oder sonstiges vom Jugendamt usw angewiesen.
Die Qualifkation braucht man nicht nur für Zuschüsse, sondern schon für die Betriebserlaubnis.
Ich denke aber nicht, dass es bei einer qualifizierten Fachkraft noch eines Behelfskurses für unqualifizierte Quereinsteiger bedarf. Eher schon, dass Ihr die Informationen nicht richtig verstanden habt.
Aber ohne diese anonynmen Informatjuonen zu kennen, kann man dazu nichts sagen.
Im Übrigen sind die Details hier Landesrecht.
Hi, bin selber Kinderpflegerin, habe private Kinderbetreuung angeboten und ausgeführt und musste den Kurs nicht machen. Frag doch einfach beim zuständigen Amt nach ^^ . lg bia
Vielen Dank für deine Antwort. Hast du die Kinderbetreuung in privaten Räumen angeboten oder bist du zu den Familien nachhause?