Kündigungsrecht?
Hallo,
Ich habe grad zwei stellen für eine neue Arbeit.. endlich! eine kann ich nächste Woche schon unterschreiben und im Juni anfangen bei der anderen kann ich übernächste hin zum schnuppern.. allerdings gefällt mir die zum schnuppern besser.. aber angenommen die sagen doch „nein“ was ich zwar nicht denke da das Gespräch sehr gut und sympathisch rüber kam und einige Sätze schon ein „ja“ ausgedrückt habe, nur sollte ich halt erstmal zum schnuppern hin.. aber ich hab halt im Hinterkopf was ist wenn doch ein nein kommt, ich will mich nicht drauf verlassen, könnte ich vorsichtshalber den Vertrag unterschreiben wo ich eine Zusage habe und den dann kündigen wenn ich den anderen Vertrag doch bekomme oder hat man da eine Frist? Weil die Stelle wo ich unterschreiben kann beginnt ja sowieso erst im Juni..
2 Antworten
Manchmal wird in Arbeitsverträgen eine Kü vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen.
Ansonsten wäre eine fristgemäße Kündigung immer möglich. Wenn Probezeit dann meist 14 Tage Frist.
Achte auf die Probezeit im Vertrag
Ich hatte gelesen das bevor die Arbeit nicht angefangen hat wäre das kein Problem ich würde ja nächste Woche Freitag unterschreiben und beginne erst im Juni .. oder gibt es da Fristen ?