Kündigungsfrist Werkstudenten in der Probezeit (Lidl)?
Hallo!
im Arbeitsvertrag von LIDL steht wortwörtlich:
„Die ersten drei Monate gelten als Probezeit.
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. […]“
Gilt die einmonatige Kündigungsfrist nun auch für die Probezeit oder hier die gesetzlichen zwei Wochen? Im weiteren AV finde ich nicht dazu und von der PV erreiche ich keinen. Dankeschön schonmal für Antworten.
UPDATE!
Ich habe Rücksprache mit der Personalabteilung gehalten. Für Personen mit dem selben Vertrag: Die Frist gilt tatsächlich ein Monat bis zum Monatsende, AUCH in der Probezeit (warum auch immer). Mir wurde jedoch ausdrücklich geraten einen Termin mit dem Verkaufsleiter (nicht Filialleiter) zu vereinbaren und eine beidseitige verkürzte Kündigung auszuhandeln. Viel Erfolg allen, die der selben Situation sind
3 Antworten
Gilt die einmonatige Kündigungsfrist nun auch für die Probezeit
Nein!
oder hier die gesetzlichen zwei Wochen?
Ja!
Die Formulierung zur 1-monatigen Kündigungsfrist steht im 2. Absatz zusammen mit einem Hinweis für langfristig Beschäftigte.
Hier ist der Zusammenhang mit der Probezeit zumindest nicht eindeutig ist; Eindeutigkeit ist aber Voraussetzung für die Verbindlichkeit von Vereinbarungen.
Da es hier an der Eindeutigkeit fehlt, gilt für Dich in der Probezeit zweifelsfrei die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen!
Außerdem ist selbstverständlich das Argument in der Antwort von DerCaveman zutreffend, dass eine Probezeit keinen Sinn macht, wenn für sie die gleiche Kündigungsfrist gelten sollte wie nach der Probezeit - und diese verkürzte Frist ist der einzige "Effekt" der Probezeit.
Dem Wortlaut nach gilt die einmonatige Kuendigungsfrist auch fuer die Probezeit. Allerdings wuerde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass hier fuer die ersten 3 Monate die gesetzliche "Probezeitkuendigungsfrist" des BGB § 622 Abs. 3 vereinbart werden sollte (14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag). Sonst haette die Vereinbarung einer Probezeit ja gar keinen Sinn. Mehr als die Verkuerzung der Kuendigungsfrist kann eine Probezeit schliesslich gar nicht.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass sich der Arbeitgeber hier vor Gericht erfolgreich zu seinen Gunsten darauf berufen kann, dass auch fuer die Probezeit die Frist von 4 Wochen zum Monatsende gelten soll, weil fuer die Probezeit keine andere vereinbart wurde.
Dem Wortlaut nach gilt die einmonatige Kuendigungsfrist auch fuer die Probezeit.
Nein.
Die Formulierung zur 1-monatigen Kündigungsfrist steht im 2. Absatz zusammen mit einem Hinweis für langfristig Beschäftigte.
Da hier der Zusammenhang mit der Probezeit zumindest nicht eindeutig ist, gilt für die Probezeit die gesetzliche Frist von 2 Wochen.
Deine Argumentation für die Anwendung der gesetzlichen Frist ist allerdings völlig schlüssig!👍
Danke DerCaveman und Familiengerd für den Hinweis, das ergibt so natürlich Sinn. Liebe Grüsse
Nach dieser Formulierung im Arbeitsvertrag würde ich die gesetzliche Frist für die Probezeit heranziehen.
Hallo Familiengerd, danke für die Aufklärung, einen schönen Abend noch!