Kündigungsfrist 2 Wochen Probezeit?

4 Antworten

Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt bei Arbeitsverhaeltnissen waehrend einer vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Wenn diese fuer dein Arbeitsverhaeltnis gilt, hast du richtig gerechnet.

Arbeits- oder tarifvertraglich kann aber auch eine andere Frist wirksam vereinbart werden. Dann gilt die vereinbarte. Schau also erst einmal in deinen Arbeitsvertrag und - sofern dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt - in den betreffenden Tarifvertrag, ob da vielleicht eine andere Frist als die gesetzliche vereinbart wurde.

Soweit ich weiß ist bei einer Ausbildung eine Kündigung in der Probezeit fristlos

Antitroll1234  08.10.2019, 08:37

Da weist Du falsch, lediglich in einer Ausbildung besteht lt. BBiG die fristlose Kündigung.

In einem Arbeitsverhältnis sind es 14 Tage wenn nicht anders geregelt, (BGB §622 Abs.3).

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Antitroll1234  08.10.2019, 08:54
@peterobm

In der Ausbildung korrekt, bin mir ziemlich sicher hier in der Antwort stand Ausbildung ursprünglich nicht, wenn doch mein Kommentar einfach ignorieren.

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in der Ausbildung/Probezeit kannst auch Fristlos kündigen

mit 14 Tagen hast Recht, die Kündigung muss spätestens am 15.10. in den Machtbereich des Chefs kommen. DANN ist der 29.10. dein letzter Arbeitstag.

Richtig, bei Zugang der Kündigung an dem AG am 15.10. ist der 29.10. dein letzter Arbeitstag.