Kündbar wegen attest vom psychologen?
Hallo, ich habe ein attest vom psychologen aufgrund eines burnouts , welches besagt das ich auf unbestimmte Zeit keine nachtschichten machen darf. Bin ich dadurch kündbar im Beruf? wir sind 4 mitarbeiter. mfg
5 Antworten
Du bist kündbar, weil es dem Arbeitgeber und den 3 Mitarbeitern nicht zuzumuten ist, die Nachtschichten auf die verbleibenden Mitarbeiter aufzuteilen. Das stört so dermaßen den Betriebsablauf, dass man dich nicht mehr gebrauchen kann. Das nennt man dann betriebsbedingte Kündigung und ist völlig gerechtfertigt.
Da Psychologen keine Atteste ausstellen dürfen, auch dann nicht, wenn sie Psychologische Psychotherapeuten sind, ist das "Attest" nicht aussagekräftig. Ohne ärztliche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit musst du deinen Arbeitsvertrag erfüllen, tust du es nicht, ist das ein Kündigungsgrund.
Grundsätzlich: Kündbar nach Vertrag bist Du immer!
Deshalb bist Du nicht kündbar. Könnte aber zur Kündigung führen wenn Du die medizinisch begründete Nachdienstbefreiung zu nächtlichen Disco-Besuchen ausnutzt. ;-)
Hast du die Frage gelesen? Es sind nur 4 Mitarbeiter in dem Betrieb. Natürlich ist der FS dann kündbar.
ja weil du nicht mehr voll einsetzbar bist, da du vor Vertragsabschuss "normal" einsatzfähig warst, was willst du, mit deiner Frage bezwecken, bei deiner Firma "Behinderten-Status ?"