Küche Höffner?
Guten Tag liebe Community,
ich habe mir mit meiner Partnerin eine Küche bei Höffner gekauft. Diese haben wir bei Höffner vor Ort geplant und auch ein Aufmaß wurde erstellt. Lieferung und Einbau sollte durch uns erfolgen.
Die Lieferung wurde dann im Nachhinein durch Höffner übernommen, da hier bereits ein Problem bei der Abholung seitens Höffner entstanden ist und ich mich darüber beschwert habe – darum soll es aber nicht gehen.
Die Küche wurde nun also geliefert, hatte dann aber eine Beschädigung, weshalb wir noch einen 100€ Gutschein bekommen haben.
Nun haben wir die Küche aufgebaut, bis uns aufgefallen ist (die Küche ist als L geplant), dass beim Aufmaß-Termin eine bauliche Abweichung an der Ecke nicht erkannt wurde. Die Ecke hat baulich nicht genau einen 90-Grad-Winkel, wurde aber trotzdem so geplant. Dadurch schließen die Arbeitsplatten weder korrekt an der Wand ab noch passen sie sauber aneinander. Zudem ist die kurze Arbeitsplatte 1,5 cm zu lang.
Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht, was für Rechte ich in diesem Fall habe?
Wer hat die Messungen durchgeführt?
Höffner selber
3 Antworten
Die einfachste Lösung wäre, jetzt eine Stichsäge in die Hand zu nehmen und die Platte innerhalb von 2 Minuten zu kürzen, damit sie rein passt.
Die andere Option ist, sich nochmal mit Höffner in Verbindung zu setzen, ihnen die Bilder zu schicken und um Klärung (Monteur zum Zusägen schicken) zu bitten.
Da ich vermute, das du die Küche schnell fertig kriegen willst, wäre meine Vorgehensweise die erste. Wenn du aber die Zeit hast, doch noch Tage bis Wochen damit zu beschäftigen, dann wähle Variante 2.
Auch hier an der Hinterseite mit Stichsäge oder besser mit einer Handkreissäge die Kante in die richtige Form bringen.
Gerade hinten und an der Wandseite kann man leichte Unebenheiten gut mit einer leiste abdecken. Alternativ kann man auch zwischen Platte und Wand eine Silikonfuge ziehen.
Wenn Höffner die Messungen gemacht hat und die falsch war, ist Höffner in der Pflicht.
Schuldet der Lieferant auch die Planung und Konzeption (auf Grundlage vom Kunden gelieferter Maße), haftet dieser uneingeschränkt für die Fehlplanung, wenn der Mangel nicht auf falsche Angaben des Kunden zurückzuführen ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtslage-bei-maengeln-an-der-einbaukueche-193560.html
Die Arbeitsplatten müssen beim Aufbau nachbearbeitet werden, keine Firma wird beim Aufmass prüfen ob die Anschlußwände exakt 90° haben, Deshalb sind die Platten auch etwas länger um diese genau einzupassen
Das könnte man tun, dann ist da aber noch die falsche Messung an der Wand. Dadurch passen doch die gefräßigen Teile Latten nicht ineinander.