Kriegt er dann Ärger oder was passiet?

4 Antworten

Anzeigen denke ich nicht sie sollte ihn jedoch abweisen und sagen das er dafür volljährig sein muss

Bevor man eine Prostituierte anmachen will, sollte man zumindest ihre Berufsbezeichnung richtig schreiben können.

Nein, eine Anfrage ist kein Grund um anzuzeigen. Es sei du hast Sie dabei beleidigt und sie kann deine Daten herausfinden.
Sie wird jedoch deine Anfrage ablehnen müssen um sich nicht strafbar zu machen, wenn sie abschätzen kann, das du unter 18 Jahre bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching
Libertinaerer  15.07.2023, 13:19

Wg. welchem Paragragrafen würde sie sich denn strafbar machen?

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dominant  15.07.2023, 14:16
@Libertinaerer

Weil der Part nicht voll geschäftsfähig ist und somit ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, sie die Dienstleistung nicht ausführen darf. Guckst du unter dem Jugendschutzgesetz.

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Libertinaerer  15.07.2023, 20:14
@dominant

Aha, also gibt es keinen Paragrafen, nach dem sie sich strafbar machen würde.

Danke fürs Gespräch.

PS: Natürlich braucht die Dame keine Erlaubnis von irgendwem. Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass die Eltern das Geld erfolgreich zurückfordern - sofern ihr Filius darüber nicht frei verfügen durfte (z.B. weil selbst verdient).

Üblicherweise möchten die Damen das Geld für ihre Arbeit aber behalten. ;)

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dominant  15.07.2023, 22:18
@Libertinaerer

nach §11/2 des Prostitutionsschutzgesetz, kann ihr das Gewerbe entzogen werden wenn Sie sich nicht an die Jugendschutzgesetze hält.

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Libertinaerer  15.07.2023, 22:41
@dominant

Aha, also gibt es keinen Paragrafen, nach dem sie sich strafbar machen würde.

Danke fürs Gespräch.

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Libertinaerer  15.07.2023, 22:53
@dominant

Nein, ist es nicht. Eigentlich offensichtlich nicht.

Aber wenn Du darauf abzielst:

Du erwartest jetzt nicht, dass ich mit jemandem, der schon mit "macht sich strafbar" krachend daneben lag, groß anfange zu diskutieren, ob eine Prostituierte in einem erst noch zu erfindenden Szenario gegen das JuSchG verstoßen würde oder nicht, und falls ja, ob dann aus dem "kann" ein "wird" werden würde, oder? 😅

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Nein. Wenn er noch nicht 18 ist, wird sie ihn nicht als Kunden annehmen.

QwertzabcD196 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:54

Das war nicht die Frage

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Tannibi  15.07.2023, 01:31
@QwertzabcD196

Ich vereinfache für dich: von 14-17 kann sie ihn deswegen nicht
anzeigen, jedenfalls mit Erfolg nicht. Sie kann ihn nur als
Kunden ablehnen. Mit 18 ist es legal. Jetzt verstanden?

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Wegen welches Deliktes sollte der Jugendliche angezeigt werden?

QwertzabcD196 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:55

Ist es nicht strafbar, dass ein Minderjährigen eine prostetuierte nach service bittet

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Libertinaerer  15.07.2023, 13:17
@QwertzabcD196

Nein, das ist nicht strafbar.

Und es ist auch für die Prostituierte nicht strafbar, wenn sie der "Bitte" nachkommt - jedenfalls sofern der Minderjährige mindestens 14 ist.

Aber es ist deutlich wahrscheinlicher, dass sie auf diesen "Kunden" verzichtet.

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Paguangare  15.07.2023, 18:40
@QwertzabcD196

Nein. Es ist lediglich strafbar, sich selbst zu prostituieren, wenn man noch minderjährig ist, also gewerbsmäßig für Freier sexuelle Dienste anzubieten und dafür Honorar zu nehmen.

Natürlich ist es auch strafbar, als Zuhälter Freiern minderjährige Prostituierte zuzuführen.

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Libertinaerer  15.07.2023, 20:32
@Paguangare
Es ist lediglich strafbar, sich selbst zu prostituieren, wenn man noch minderjährig ist

Nein. Gesetze die zum Schutz einer Person gedacht sind, richten sich grundsätzlich nicht gegen die Person selbst.

Strafbar ist entsprechend, wenn jemand eine minderjährige Person zur Prostitution bringt (z.B. Zuhälter - § 180 Abs. 2 StGB), oder wenn eine volljährige Person eine minderjährige Person für Sex entgeltet (z.B. Freier - § 182 Abs. 2 StGB).

Zwar muss eine Prostituierte angemeldet sein (§ 3 ProstSchG), und das geht erst ab 18, aber a) sind die Grenzen fließend, b) wäre es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und c) auch hier geht es um den Schutz einer Person, was bei den Sanktionen - beginnend mit einer Verwarnung - berücksichtigt werden muss.

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